Corona in Ratingen Ratingen beschließt neue Hilfen
Ratingen · Umsatzeinbrüche aus den Monaten April und Mai 2021 werden anerkannt.
(Red) Das städtische Corona-Hilfsprogramm für Kleinbetriebe, Kulturschaffende und Vereine wurde erneut weiterentwickelt. Der Haupt- und Finanzausschuss beschloss stellvertretend für den Rat der Stadt, dass auch die Monate April und Mai 2021 für den Nachweis von pandemie-bedingten Umsatzeinbrüchen anerkannt werden. Außerdem wurde eine Härtefallregelung für betriebliche Neueröffnungen zwischen 1. Mai 2020 und 30. April 2021 eingeführt.
Bereits zu Beginn der Corona-Pandemie hatte der Rat ein städtisches Hilfsprogramm mit einem Volumen von mehr als sechs Millionen Euro aufgelegt, mit dem Ziel, die Angebotsvielfalt, die Versorgungssicherheit, Gesundheit, Bildung und das kulturelle Leben in Ratingen aufrechtzuerhalten. Mit Beschluss vom 23. Februar 2021 legte der Rat das Hilfsprogramm neu auf und entwickelte es weiter. Unter anderem wurde die maximale Zuschusshöhe für Betriebe von 6000 auf 9000 Euro erhöht (jeweils 3000 Euro für maximal drei Monate). Antragsberechtigt waren Betriebe, die in den Monaten Januar bis März 2021 pandemiebedingte Umsatzeinbrüche in erheblicher Höhe erlitten hatten, auch dann, wenn sie bereits 2020 Zuschüsse aus dem städtischen Corona-Hilfsprogramm in Anspruch genommen hatten. Die städtischen Zuschüsse werden unabhängig von und somit zusätzlich zu Hilfszahlungen des Bundes gewährt. Seit der Neuauflage im Februar 2021 wurden 180 Anträge gestellt. 131 davon, sind bereits beschieden, 49 Fälle befinden sich in Bearbeitung.
Der Hauptausschuss beschloss jetzt, dass auch die Monate April und Mai 2021 für die Darstellung von Umsatzeinbrüchen im Vergleich zu 2020 oder 2019 herangezogen werden können. Auch Betriebe, die auf Basis der Monate Januar, Februar oder März 2021 bereits einen Zuschuss erhalten haben, der aber geringer war als der Maximalbetrag von 9000 Euro, können einen Ergänzungsantrag stellen. Diese Betriebe werden dann von der Verwaltung kontaktiert.
Neu ist eine Härtefallregelung für junge Betriebe. Wenn diese in der Zeit vom 1. Mai 2020 bis 30. April 2021 eröffnet wurden und nachweislich von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen sind, können sie einen Zuschuss in Höhe von 3000 Euro beantragen.
Die Antragsfrist läuft bis zum 30. Juni. Die Formulare für die Anträge sind jetzt auch im Internet verfügbar.