50-jährige Frau erstochen: Eskalierte ein Ehestreit?

Noch ist offen, ob der 52-Jährige, der seine Frau erstochen haben soll, wegen Mordes oder Totschlags angeklagt wird.

Velbert. Das Schwurgericht stellt sich auf einen langen Prozess ein: Am 17. August beginnt am Wuppertaler Landgericht die Verhandlung gegen einen 52-jährigen Familienvater, der am 23. Januar seine 50-jährige Ehefrau mit mehreren Messerstichen getötet haben soll. Mehr als 50 Zeugen sollen in dem Fall gehört werden. Alles mit dem Ziel, herauszufinden, ob der Angeklagte vorsätzlich handelte und deshalb wegen Mordes angeklagt wird oder ob er nach einem Streit mit seiner Frau im Affekt handelte und deshalb „nur“ wegen Totschlags vor Gericht steht.

Die Tat selbst schockierte Es war gegen 14.40 Uhr an jenem Tag im Januar, als eine Tochter des Ehepaars ihre Mutter blutüberströmt im Flur des Hauses an der Voßnacker Straße fand. Der Notarzt, den die Tochter sofort alarmierte, konnte nur noch den Tod der 50-Jährigen feststellen. Zu diesem Zeitpunkt befand sich der Ehemann bereits auf einer Essener Polizeiwache. Dort hatte er sich gestellt.

Dennoch hat der 52-Jährige zunächst wochenlang zu der Tat geschwiegen. Das hat sich im Laufe der Ermittlungen geändert: „Mittlerweile geht es nur noch um das Motiv des Angeklagten“, sagt Staatsanwältin Heuermann. Der Langenberger ist geständig. Und er soll erklärt haben, seine Ehefrau, mit der er insgesamt vier Kinder hat, nach einem eskalierten Streit getötet zu haben. Seine Frau habe sich von ihm trennen wollen. Dann sei die Aussprache ausgeartet, bis er zum Messer griff.

Die Staatsanwaltschaft hatte den 52-Jährigen zunächst wegen Mordes angeklagt. Nachdem er zur Sache ausgesagt hat, lässt Friedel Heuermann offen, ob seitens der Staatsanwaltschaft letztendlich auf Mord oder Totschlag plädiert wird. „Das muss die Hauptverhandlung zeigen“, sagt Heuermann. Die zahlreichen Zeugen werden in dem Verfahren befragt, um ein klareres Bild über die Beweggründe des Mannes zu erhalten. Sie kommen sowohl aus der Familie als auch aus dem näheren Umfeld des Angeklagten.

Die Befragung wird voraussichtlich einige Zeit in Anspruch nehmen. „Es geht für den Angeklagten um viel — von einer Haftstrafe zwischen fünf bis 15 Jahren für Totschlag oder lebenslänglich für Mord“, sagt Heuermann.

Verhandlungstermine sind bereits bis Ende September vor dem Wuppertaler Landgericht angesetzt.