Neviges 500 Tönisheider wählen in Velbert-Mitte
Neviges. · Nach der Neuordnung der Bezirke werden die Bürger der Oberstadt zugeschlagen.
Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes NRW sorgte für Furore: Mit vier zu drei Stimmen hoben die Richter am 20. Dezember die Abschaffung der Bürgermeister-Stichwahlen als Verstoß gegen Grundsätze des demokratischen Rechtsstaats auf. Deutlich weniger Aufmerksamkeit erhielt eine zweite Entscheidung – obwohl nicht Gegenstand der Antragstellung, hatten die Richter auch die Abweichungsobergrenze im Kommunalwahlgesetz kassiert. Kleiner Ausflug in die Mathematik: Die Anzahl sämtlicher Einwohner geteilt durch die Zahl der Wahlbezirke (in Velbert 25) ergibt einen Durchschnittswert. Von diesem durfte die Größe eines einzelnen Wahlbezirks um maximal 25 Prozent nach oben oder unten abweichen.
Das Verfassungsgericht hat diesen Wert auf 15 Prozent reduziert; berücksichtigt werden außerdem nicht mehr alle Einwohner unabhängig von Alter und Nationalität, sondern zum einen die Einwohnerzahl von Deutschen und EU-Ausländern jeden Alters, zum anderen die Zahl der tatsächlich Wahlberechtigten. „Oberstes Ziel ist der Zuschnitt möglichst gleich großer Wahlbezirke“, erläuterte Dirk Graßl vom Projektteam Wahlen im Wahlausschuss. Unter diesen Voraussetzungen wichen in Velbert neun Wahlbezirke von der Vorgabe ab und mussten – mit Auswirkungen auch auf praktisch alle anderen – neu zugeschnitten werden. Die gravierendste Veränderung gibt es im Bereich Oberstadt/Schlagbaum: Die Straßen Am Birkenfeld und Am Schlagbaum, Teile von Nevigeser und Neustraße sowie fast der komplette Kröklenberg mit insgesamt rund 500 Wahlberechtigten mussten vom Tönisheider Wahlbezirk 17, der mit Abstand die größte Abweichung nach oben aufwies, über die Grenze des Stadtbezirks hinaus nach Velbert in den Wahlbezirk 14 geschoben werden. Diese Wähler bekommen innerhalb des Wahlbezirks 14 einen eigenen Stimmbezirk.
Dieser Stimmbezirk wird auch separat ausgewertet, denn für die Besetzung des Bezirksausschusses Neviges werden auch diese Tönisheider Stimmen benötigt. Die Frage des Wahllokals wird derzeit noch geklärt: „Das heißt nicht, dass die Betroffenen automatisch nach Velbert fahren müssen“, so Dirk Graß
diesbezüglich. Vor dem Hintergrund der stadtweiten Verschiebungen werden ohnehin alle Wahlberechtigten mit der Wahlbenachrichtigung hingewiesen, dieses Mal besonders darauf zu achten, wo sie ihre Stimme abgeben können. Das war dem Wahlausschuss ein besonderes Anliegen: „Nicht, dass die Leute im falschen Wahllokal landen und dann vielleicht aus Frust gar nicht wählen“, meinte Ralph Güther (CDU).