Angeklagter bricht sein Schweigen

Im Prozess um die Tötung von Ersoy S. hat Nayif T. (22) am Mittwoch gestanden, mit einem Messer auf das Opfer eingestochen zu haben.

Wülfrath/Wuppertal. Zum Prozessauftakt vor dem Wuppertaler Landgericht hatte Nayif T. (22) noch geschwiegen, als der 19-jährige Mitangeklagte Marc S. ein umfassendes Geständnis ablegte. Beide Wülfrather müssen sich gemeinsam mit Selim K. (25) wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit versuchtem Totschlag — beziehungsweise wegen Beihilfe dazu — verantworten.

Laut Anklage soll das Trio am späten Abend des 14. April vergangenen Jahres mit Messern und Holzknüppeln bewaffnet in eine Wohnung an der Tiegenhöfer Straße gestürmt sein und Ersoy S. mit Schlägen, Tritten und Messerstichen derart traktiert haben, dass der 28-Jährige später seinen Verletzungen erlag.

Marc S. sagte zu Prozessbeginn aus, er habe lediglich dabei gestanden, als Nayif und Selim auf Ersoy auf das Opfer eingeschlagen hätten. Am Mittwoch brach erstmals auch Nayif T. sein Schweigen und ließ über seinen Verteidiger Oliver Doelfs eine ausführliche Erklärung verlesen. Demnach habe sich am Tattag alles so abgespielt, wie es Marc S. beschrieben habe.

Der Besuch bei Ersoy S. sei an jenem Abend nicht geplant gewesen. Selim K. hätte dies spontan entschieden. Vor dem Haus habe Selim ihn und Marc aufgefordert, sich zu bewaffnen. Nachdem Selim Ersoy mit diversen Schlägen traktiert habe, habe er ihn aufgefordert, jetzt „auf den Kopf zu gehen“. Dies habe er nach kurzem Zögern getan. Doch aus den Schlägen habe sich eine Rangelei mit Ersoy entwickelt, bei der der 28-Jährige zeitweilig überlegen gewesen sei. Als weder Marc noch Selim ihm geholfen hätten, habe er ein Butterflymesser aus der Tasche gezogen und Ersoy ein paar Mal in den Oberschenkel gestochen.

Der Notarzt, der am Tatort war, sagte am Mittwoch aus, dass einer der Stiche am Oberschenkel eine Hauptader getroffen und zu starkem Blutverlust geführt habe. Wäre der Stich nur Millimeter daneben gelandet, so wäre dies nicht passiert. Schwerwiegende Kopfverletzungen hingegen habe er bei dem Opfer nicht festgestellt.

Der Prozess wird fortgesetzt.