Velbert Auf das richtige Pferd setzen

Velbert · Haftpflicht für Haustiere: Die Velberter Verbraucherschützer beraten Tierhalter zum Thema Versicherung.

 Beißt ein Hund den Briefträger, haftet der Halter des Tieres in unbegrenzter Höhe für den Schaden.

Beißt ein Hund den Briefträger, haftet der Halter des Tieres in unbegrenzter Höhe für den Schaden.

Foto: picture-alliance/ dpa/Patrick Seeger

. „Der will doch nur spielen!“ – Und ehe sich der Halter versieht, hat Charly zugebissen: Wer haftet dann für die zerrissene Hose und die Bisswunde am Bein? „Es kommt darauf an, um was für ein Tier es sich handelt. Wer einen Hund hat, Pferde oder exotische Tiere hält, braucht eine separate Tierhalterhaftpflichtversicherung. Die private Haftpflicht kommt nur für Schäden auf, die Kleintiere anrichten – etwa Katzen, Kaninchen und Kanarienvögel“, erklärt Anja Grigat, Beraterin der Verbraucherzentrale NRW an der Friedrichstraße 107 in Velbert. „Wichtig ist, parallel zur Anschaffung eines Haustiers zu prüfen, welche Versicherung für angerichtete Schäden des zusätzlichen Hausgenossen aufkommt.“

Anja Grigat verdeutlicht, in welchen Fällen eine Haftpflichtversicherung für Tiere einspringt und wann hingegen die private Haftpflichtpolice tierische Schäden ausgleicht:

Für Pferde oder Hunde haftet der Halter in unbegrenzter Höhe

Verletzen Hunde oder Pferde eine unbeteiligte Person oder verursachen Sach- und Vermögensschäden, haftet der Halter in unbegrenzter Höhe – ganz gleich, ob ihn ein Verschulden trifft oder nicht. Die Privathaftpflicht greift hier nicht: Darin sind größere und wildere Tiere – wie Hund, Ziege oder Pferd – oder exotische Exemplare – etwa Papageien, Eidechsen oder Schlangen – nicht mitversichert. Halter von solchen besonderen Exemplaren brauchen auch eine gesonderte Haftpflichtversicherung zum Schutz bei unabsehbaren Schäden. In einigen Bundesländern – Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen – ist die Tierhalterhaftpflicht für Hunde mittlerweile Pflicht. In NRW muss nur für Hunde ab 40 Zentimeter Widerristhöhe oder ab 20 Kilogramm Gewicht eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Eine Pferdehaftpflichtversicherung für Halter ist hingegen bislang in keinem Bundesland verbindlich. Zahme Haustiere und kleine tierische Hausgenossen schlüpfen mit unter den Schutzschirm der privaten Haftpflichtversicherung, die jeder Haushalt abgeschlossen haben sollte. Dazu zählen Katzen, Kaninchen, Hamster, Vögel und sogar Bienen. Versichert sind in der Regel Tierhalter und Tierhüter gleichermaßen.

Versicherungssumme sollte nicht unter fünf Millionen Euro liegen

Eine Hundehaftpflichtpolice gibt‘s schon ab rund 50 Euro im Jahr. Für einen soliden Pferdehaftpflichtschutz müssen Halter jährlich 100 Euro oder mehr berappen. Bei der privaten Haftpflichtversicherung hilft nur ein Vergleich von Umfang und Preis von mehreren Angeboten unterschiedlicher Versicherungsunternehmen. Achtung: Die Versicherungssumme sollte fünf Millionen Euro nicht unterschreiten.

Unabdingbar vor einem Abschluss ist immer der Blick der Halter in den vorliegenden Vertrag mit den darin aufgeführten Versicherungsbedingungen. Wichtige Aspekte beim Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung sind etwa vom Tier verursachte Schäden in einer Mietwohnung, Absicherung beim Verstoß gegen Halterpflichten, etwa wenn ein nicht an der Leine geführter Hund ein Missgeschick anrichtet, unkontrolliertes Decken von Hündinnen oder die Absicherung bei einem Auslandsaufenthalt. Auch bei der Police für Pferdehalter sollten der Verstoß von Halterpflichten, der Schutz für Pferdehüter, die Regulierung von Flur- und Deckschäden sowie eine Mitversicherung von Dritten, falls sie das versicherte Pferd führen oder reiten, im Vertrag enthalten sein. Denn überlässt ein Halter einer anderen Person sein Pferd, haftet der Besitzer, wenn das Tier zum Beispiel einen Passanten verletzt.