Velbert Bei Inkassoforderung Widerspruch einlegen

Velbert · Verbraucherberatung zieht Bilanz und warnt vor fiesen Betrüger-Methoden, mit denen versucht wird, Geld einzutreiben.

 Inkassobüros bieten oft Ratenzahlungsvereinbarungen an, die von säumigen Zahlern teuer erkauft werden.

Inkassobüros bieten oft Ratenzahlungsvereinbarungen an, die von säumigen Zahlern teuer erkauft werden.

Foto: picture alliance / Jens Büttner//Jens Büttner

. Der Umgang mit Verbraucherdaten wurde im vergangenen Jahr ein immer bedeutenderes Thema für die Verbraucherzentrale Velbert. „Da kommt dann auf einmal eine Zahlungsaufforderung, der Verbraucher wundert sich: ,Ich habe doch nichts gemacht’“, beschreibt Andreas Adelberger, Leiter der Beratungsstelle an der Friedrichstraße 107, Fälle aus dem vergangenen Jahr. „Nach der Recherche stellt sich heraus, dass man auf Instagramm oder Facebook an einem Gewinnspiel teilgenommen hat, und später per E-Mail oder Telefon angesprochen wird. Dann wird ein Gewinn versprochen, den man doch nicht versteuern möchte. Das könne man umgehen, in dem man eine Zeitschrift bestelle – schon haben sie ein Abonnement an der Backe“, weiß Adelberger.

„Stadtwerke“-Mitarbeiter provozieren Anbeiterwechsel

Sehr häufig wurden im Jahr 2018 Menschen angerufen, wobei sich die Anrufer als ein Stadtwerke-Mitarbeiter ausgaben und die Zählernummer erfragten, und schon wurde ein Anbieterwechsel bei Strom oder Gas angestoßen. „Es kommt dann zu einem Wechsel, den man rückgängig machen kann, aber dann fallen sie in die Grundversorgung, die häufig teurer ist“, so Adelberger. Er hat feststellt, dass der Schriftverkehr in solchen und ähnlichen Fällen deutlich zugenommen hat, weshalb weniger Zeit für die eigentliche Beratung zur Verfügung steht. Richtig kriminell wurde es in einem Fall, wo sich jemand telefonisch auf eine Anzeige zum Modelleisenbahnverkauf meldete, ohne seine Mobilfunknummer unterdrücken zu lassen. Er erreichte niemanden, kurz danach erhielt er auf dem Handy einen Anruf mit der Behauptung, eine Postsendung hätte nicht zugestellt werden können, man wolle noch einmal die korrekte Adresse erfragen. Der Angerufene gab diese und weitere Daten bereitwillig preis.

Wenige Tage darauf erhielt er dann die Zahlungsaufforderung eines Inkassobüros, weil die Begleichung einer Rechnung über Telefonsex ausstehe. 90 Euro sollten bezahlt werden, als Absender war eine Post- und E-Mail-Adresse in Tschechien angegeben. Die angebliche Forderung wuchs nach weiteren Mahnungen auf 200 Euro, der Betroffene war bereits versucht zu zahlen. „Wir haben klar davon abgeraten und mit der Vollmacht des Verbrauchers widersprochen. Wir kennen die Masche seit längerem und wissen, dass die Staatsanwaltschaft Fulda gegen diese Betrüger in hunderten von Fällen vorgeht“, sagt Andreas Adelberger, der im vergangenen Jahr mehrere Hilfe Suchende hatte, die sich der Forderung eines Inkassobüro gegenüber sahen.

„Es gibt tatsächlich berechtigte Forderungen von Inkassobüros“, räumt der Verbraucherschützer ein. „Es finden Fälle von Schlamperei statt, zum Beispiel wenn es den Herrn Timo X. gleich zweimal gibt und eine Namensverwechselung vorliegt. Andreas Adelberger rät bei einer Inkassoforderung, Widerspruch einzulegen und eine vollständige Forderungsaufstellung zu verlangen. „Den Widerspruch am besten als Einwurfeinschreiben abschicken.“

Daneben macht er auf einen weiteren, wichtigen Umstand aufmerksam: „Eine bestrittene Forderung darf nicht der Schufa gemeldet werden.“ Eine andere fiese Masche von Inkassobüros sind Ratenzahlungsvereinbarungen, die von säumigen Zahlern teuer erkauft werden. „Bevor sie etwas mit einem Inkassobüro vereinbaren, kommen Sie zu uns“, bittet der Leiter der Velberter Verbraucherzentrale, die 2018 fast 4700 mal mit Rat und Recht weiter helfen konnte.

Daneben hat Andreas Adelberger noch eine wichtigen Tipp: „Geben Sie nicht nur am Telefon und im Internet ihre Kundendaten weiter, auch nicht, wenn Sie an der Haustüre oder auf der Straße darauf angesprochen werden.“