Chemie-Störfall hat juristisches Nachspiel
Anwalt will für zwei Betroffene der Ashland-Gaswolke Schmerzensgeld.
Wülfrath. Auf ein Zeichen aus dem Hause ASK Chemicals (Ashland-Südchemie Kernfest) wartet Rechtsanwalt Markus Matzkeit bislang vergebens. Er vertritt eine der 20 Personen, die am 26. Januar bei dem Störfall im Wülfrather Unternehmen verletzt worden waren.
Bei der Herstellung eines Phenolharzes war ein Stoffgemisch aus Phenol, Kresol und Formaldehyd als Aerosol freigesetzt worden. Die Stoffe führten bei den Betroffenen zu Atemwegs- und Augenreizungen.
In einem Schreiben an Ashland hatte Matzkeit ein Schmerzensgeld geltend gemacht. „Geantwortet hat die Allianz-Versicherung“, sagt der Jurist im Gespräch mit der WZ. Mittlerweile hat er einen zweiten Mandanten.
Aus Sicht von Matzkeit hat ASK Chemicals eine Chance verpasst. „Nach so einem Störfall fehlt es an einem Signal an die Bevölkerung, dass man die Sache regeln will. Der Ton macht die Musik“, sagt der Rechtsanwalt. Formaljuristisch könne er Ashland und der Versicherung nichts vorwerfen. „Das ist erst einmal korrekt. Aber zur Stimmungsverbesserung trägt das nicht bei“, so Matzkeit.
Er habe die Hoffnung gehabt, dass die Ansprüche außergerichtlich geklärt werden könnten. „Wir reden ja nicht über große Summen. Vielleicht im niedrigen vierstelligen Bereich spielen sich die ab.“ Aber die Versicherung drehe das „große Rad“. Da sei er skeptisch, ob es ohne Prozess ausgehen könne.
Die Allianz wolle erst einmal einen Beleg, dass seine Mandantin betroffen gewesen sei. „Wir werden jetzt ein ärztliches Attest vorlegen“, kündigt Matzkeit an. Auch habe er Unterlagen vom Ordnungsamt angefordert, die belegen, dass die Frau vor Ort zu den von den Einsatzkräften behandelten Personen gehört hatte. Gleiche Unterlagen wird er auch für den neuen Mandanten einreichen — „bei der Allianz. Ashland reagiert sowieso nicht“.
Und Rechtsanwalt Markus Matzkeit wartet auf das Gutachten der Bezirksregierung zur Ursache des Störfalls. Matzkeit: „War’s Pech oder Schlamperei? Die Antwort darauf wirkt sich auch auf die Höhe des Schmerzensgeldes aus.“