Ehrenamt nur mit weißer Weste
Wer sich engagieren möchte, muss künftig ein Führungszeugnis vorlegen. Die Vereine sehen darin ein Problem.
Wülfrath. Vertreter der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendarbeit, aus Vereinen und anderen Organisationen fürchten den massiven Verlust von ehrenamtlichen Mitarbeitern. Der Grund: Im Rahmen des neuen Bundeskinderschutzgesetzes müssen Träger und Vereine von den Ehrenamtlichen, die Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben, die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses verlangen.
Jeder, der sich bei Wohlfahrtsverbänden oder kirchlichen Einrichtungen engagiert, wird dazu aufgefordert werden. Auch die Vereine sollen künftig diesem Beispiel folgen, sagte Angela Sprink vom Jugendamt jetzt in der Jugendhilfeausschusssitzung, in der das neue Konzept vorgestellt wurde.
Kinder und Jugendliche sollen wirksamer gegen Vernachlässigung, Gewalt und sexuelle Übergriffe geschützt werden. Die Städte und Träger der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendarbeit sollen deshalb ein Verfahren und eine Vereinbarung erarbeiten, um den Schutz von Kindern und Jugendlichen sicherzustellen.
Ein Baustein darin ist die Vorlagepflicht von erweiterten Führungszeugnissen für jeden ehrenamtlich Tätigen. Dies diene dazu, einschlägig vorbestrafte Personen von der ehrenamtlichen Mitwirkung an der Aufgabenwahrnehmung in der Jugendhilfe fernzuhalten und auszuschließen, sagte Sprink im Ausschuss. Dem stimmt jeder zu, doch die Folgen machen vielen Sorgen.
Gerd Bohnen vom Freiwilligen-Forum fürchtet, dass er dann kaum noch einen motivieren könne, sich als Nachhilfelehrer, Aufsichtsperson oder Schulwegbegleitung zu engagieren. Auch wenn das Gesetz diese Pflicht zum Führungszeugnis nur den Trägern der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendarbeit (städtische, paritätische und kirchliche Einrichtungen) auferlegen kann, sei der Verwaltung klar, so Sprink, dass zum Beispiel auch die Musik- und Sportvereine miteinbezogen werden müssen.
Im Klartext heißt das: Kinder- und Jugendbetreuer, Musik- und Nachhilfelehrer, Ferienbegleiter oder Aufsichtspersonen dürfen nur noch mit Führungszeugnis aktiv werden.
In den nächsten zwei Wochen werden alle Träger angeschrieben, in drei Monaten sollen die Führungszeugnisse möglichst komplett vorliegen. Aber: Die Stadt wird das nicht kontrollieren, die Träger müssen das künftig selbstständig sicherstellen.