Velbert Hütten nicht nur zur Weihnachtszeit
Velbert · Vereine können neue Veranstaltungselemente bei der Stadt Velbert mieten – die hat sich das Angebot 84 500 Euro kosten lassen.
Im Jahr 2019 lehnte die Velbert Marketing GmbH die Anschaffung von Hütten für den Weihnachtsmarkt ab. 2020 wurden sie durch die Wirtschaftsförderung für einen Markt erworben, der coronabedingt nicht stattfand. Esther Kanschat, Fraktionsvorsitzende der Grünen, deren Partei sich mehr Transparenz auf die Fahnen geschrieben hat, stellte dazu im Dezember im Haupt- und Finanzausschuss eine Anfrage, die im öffentlichen Teil nicht beantwortet wurde. Die WZ hakte zweimal vergeblich bei der Wirtschaftsförderung nach, wer den Auftrag zum Kauf gab. Die städtische Pressestelle gab nun endlich Auskunft: „Während in den letzten Jahren in vielen Stadtteilen Weihnachtsmärkte erfolgreich umgesetzt wurden, konnte der Markt in Velbert-Mitte seit 2017 nicht mehr durch die Werbegemeinschaft Velbert aktiv e.V. realisiert werden. 2016 ist dieser letztmals in Kooperation mit einem Fremdveranstalter durchgeführt worden, der sich danach nicht mehr zur Verfügung stellen wollte,“ so Hans-Joachim Blißenbach. Um diese Lücke kurzfristig zu füllen, wurde 2018 ein kleiner Adventsmarkt auf dem Platz Am Offers und im Jahr 2019 eine winterliche Edition eines Streetfoodfestivals organisiert. Beide Konzepte wurden schlecht angenommen. „Der Wunsch nach einem traditionellen Weihnachtsmarkt von Velbertern für Velberter wurde immer wieder an das Stadtmarketing Velbert herangetragen. Ende Januar 2020 wurden erste Gespräche zwischen dem Stadtmarketing Velbert und der Werbegemeinschaft Velbert aktiv aufgenommen, um wieder einen gemeinsamen Neustart für einen hochwertigen Markt in Eigenregie ohne Fremdveranstalter zu konzipieren, der den stationären Einzelhandel und die Innenstadtlage stärken sollte sowie die Aufenthaltsqualität und Verweildauer erhöht“, erklärt der Presssprecher weiter.
In diesen Gesprächen habe sich schnell herausgestellt, dass der organisatorische und finanzielle Aufwand die Möglichkeiten der Werbegemeinschaft übersteigt. „Daraufhin entwickelte die Abteilung Stadtmarketing des Fachbereichs Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing ein Veranstaltungskonzept, das neben der Organisation, Planung und Umsetzung durch die Stadt Velbert auch den Ankauf von eigenen, attraktiven Hütten für den künftigen Weihnachtsmarkt und für den Einsatz bei anderen Events vorsieht. So soll sich die Investition in die Hütten und weiteren Ausstattungselemente bei anderen Großveranstaltungen der Stadt, wie zum Beispiel dem Parkfest, bezahlt machen und zum Einsatz kommen. Weiter sollen alle Stadtteile, gemeinnützigen Organisationen und Werbevereinigungen die Möglichkeit erhalten, diese Hütten für ihre Veranstaltungen einzusetzen. Das Konzept wurde mit dem Verwaltungsvorstand abgestimmt und überzeugte. Die Investition wurde beschlossen und der Fachbereich Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing federführend beauftragt“, so Blißenbach. Wie bei einer Vergabe üblich, seien mehrere Angebote eingeholt worden. „Die Firma, die den Zuschlag erhielt, war nach den Verhandlungen mit den hochwertigsten Produkten am preisgünstigsten. Zudem war sie in der Lage, bis zu dem anvisierten Datum zu liefern.“
Angeschafft wurden 16 Verkaufshütten in zwei Größen (2 x 1,50 Meter und 3 x 2,15 Meter). Um den Besuchern eine hohe Aufenthaltsqualität zu bieten, wurden vier begehbare Bürgerhäuser (6 x 4,52 Meter) als Unterstand und sechs Steh- und Sitzkrippen mit einer überdachten Fläche von 3 x 2,20 Meter angeschafft. Als zentrales, weithin sichtbares Element wurde ein sechseckiger Verkaufspavillon mit Unterstand in einem Durchmesser von acht Metern angeschafft. Die Kosten für den Einkauf der Hütten belaufen sich laut Stadt auf insgesamt 84 506 Euro brutto. „Die Investition erfolgte aus dem Budget des Fachbereiches Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing. Zu diesem Zweck wurde eine überplanmäßige Auszahlung beantragt. Die Deckung erfolgte fachbereichsintern über die Position ,Erwerb unbebauter Grundstücke’, die somit in der entsprechenden Höhe reduziert wurde. Da seitens des Fachbereiches die Deckung aus dem eigenen Budget erfolgte, handelt es sich um eine sogenannte unerhebliche überplanmäßige Auszahlung, die keiner vorherigen Zustimmung durch den Rat bedarf“, erklärt Blißenbach.