Kita-Gebühren & Co. sollen steigen
Die Verwaltung schlägt dem Jugendhilfeausschuss vor, höhere Einkommen stärker zu belasten und schwache zu entlasten.
Wülfrath. Die Beiträge für Kitas, Kindertagespflege und Offene Ganztagsschulen (Ogatas) stehen auf der Tagesordnung der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses am Mittwoch, 17. Mai, ab 17 Uhr im großen Saal des Rathauses. Die Verwaltung schlägt vor, die Gebühren einerseits zu erhöhen, schwächere Einkommensgruppen aber deutlich zu entlasten und eine Ungerechtigkeit zu beseitigen.
Geht es nach den Vorstellungen der Stadt, wird gleichzeitig eine gemeinsame Satzung für die Erhebung der Beiträge für Kitas, Kindertagespflege und Ogatas beschlossen. „Das soll verhindern, dass Eltern, deren Geschwisterkinder eine Ogata und eine Kita besuchen, für beide Einrichtungen volle Beiträge zahlen müssen“, sagte Michaele Berster, Dezernentin für den Bereich Jugend und Soziales, im Gespräch mit der WZ. Im laufenden Schuljahr betrifft dies 43 Wülfrather Familien.
Laut Verwaltungsvorschlag sollen Eltern mit einem Jahreseinkommen bis 25 000 Euro keine Beiträge für Kitas, Tagespflege oder Ogatas bezahlen. Hintergrund ist nach Angaben der Verwaltung ein Antrag der Wülfrather Gruppe, die am 15. November 2015 im Haupt- und Finanzausschuss den Antrag gestellt hatte, Ogata-Beiträge für Eltern mit einem Einkommen unter 20 000 Euro auf Null zu setzen. Aktuell müssen in dieser Größenordnung mindestens 40 Euro bezahlt werden. Der Höchstsatz wird ab einem Jahreseinkommen von mehr als 100 000 Euro fällig.
Die Beiträge für die Kita sollen folgendermaßen gestaffelt werden: bei 25 Stunden pro Woche je nach Einkommen von 52 Euro bis 288 Euro, bei 35 Stunden von 62 Euro bis 372 Euro und bei 45 Stunden 78 Euro bis 488 Euro. In der Kindertagespflege kosten 15 Stunden zwischen 42 Euro und 176 Euro, 20 Stunden zwischen 46 Euro und 232 Euro, 30 Stunden zwischen 58 Euro und 320 Euro sowie 40 Stunden zwischen 68 Euro bis 402 Euro.
Besserverdiener sollen für die Ogata den nun möglichen Höchstbeitrag in Höhe von 180 Euro statt bisher 150 Euro entrichten. Zudem soll sich die Höchstgrenze ab dem 1. August 2018 jährlich zum Schuljahresbeginn um jeweils drei Prozent erhöhen. Die Beiträge sollen nach Vorstellung der Verwaltung je nach Einkommen zwischen 60 Euro und 180 Euro liegen.
Insgesamt verspricht sich die Verwaltung von den Beitragsänderungen eine gerechtere Verteilung der Elternbeiträge, an allen Standorten einheitliche Standards, Planungssicherheit für die Träger und eine Entlastung der Träger, weil die Stadt einen Teil deren Verwaltungsaufgaben übernehmen wird: das Erheben und Einziehen der Beiträge.