Hätte sie mit dem Bebauungsplanverfahren für die Umnutzung des Jugendhauses und auch des Umfelds direkt festgeschrieben, dass ein Bolzplatz in gleicher Qualität ins Pflichtenheft gehört, wäre so manche Diskussion überflüssig gewesen. So wird eine von vornherein politisch gewollte Wohnbebauung wohl nur mit Verzögerung realisiert.