Oberlandesgericht fordert Kassandra-Akten an

Velbert/Düsseldorf. Das Oberlandesgericht in Düsseldorf muss jetzt entscheiden, ob der Förderschüler, der die neunjährige Kassandra in einen Kanalschacht geworfen haben soll, in Untersuchungshaft bleibt.

Wie ein Sprecher am Freitag sagte, habe das Oberlandesgericht in diesem Fall die Akten angefordert. Anlass sei die Haftbeschwerde der Verteidigerin des 14-jährigen Schülers, der wegen der Tat unter dem Vorwurf des versuchten Mordes in Untersuchungshaft sitzt. Die Anwältin sieht keinen dringenden Tatverdacht gegen ihren Mandanten und hält dessen Inhaftierung für unverhältnismäßig.

Amts- und Landgericht in Wuppertal hatten die Haftbeschwerde bereits abgewiesen. Der verhaltensauffällige Schüler sitzt seit mehreren Wochen in Untersuchungshaft. Seine Verteidigerin hatte die Beweislage mehrfach als zu dünn für eine Inhaftierung kritisiert. Kassandra war Mitte September von einem Spürhund in dem Schacht in Velbert bei Essen aufgespürt worden. An der Jacke des Mädchens entdeckten die Ermittler Faserspuren, die sie dem 14-Jährigen zuordnen. Auch sehen sie den Jungen durch Zeugenaussagen schwer belastet.