Velbert Pandemie: TBV wollen Bürger und Firmen unterstützen

Velbert. · (lue) Der Corona-bedingte Lockdown hat für viele erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen. Um Firmen und Bürgern bei finanziellen Engpässen entgegenzukommen, sollen die Technischen Betrieben Velbert (TBV) auf Antrag Stundungen im Gebührenbereich gewähren, soweit der Ausbruch der Corona-Pandemie für eine Einschränkung der Leistungsfähigkeit des Gebührenschuldners ursächlich ist.

Wer in diesen Tagen Gebührenbescheide erhält und sich in finanzieller Schieflage befindet, kann eine Stundung beantragen.

Foto: dpa-tmn/Christin Klose

Unter dieser Voraussetzung verzichten die TBV außerdem auf die Erhebung von Stundungszinsen und Säumniszuschlägen im Bereich der Gebührenforderungen, und auch Beitreibungen sollen auf Antrag ausgesetzt werden – soll heißen, bis auf Weiteres wird von Vollstreckungsmaßnahmen abgesehen, wenn die Pandemie die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gemindert hat. Das hat jetzt der Verwaltungsrat der TBV einstimmig beschlossen.

Vorausgegangen war ein Votum des Stadtrates, der am 26. Mai Erleichterungen für durch die Corona-Krise wirtschaftlich beeinträchtigte Steuer- und Abgabenpflichtige beschlossen hatte. Insbesondere sollten Anträgen auf Stundung, Herabsetzung der Gewerbesteuer und Aussetzung der Beitreibung entsprochen und auf Erhebung von Stundungszinsen und Säumniszuschlägen verzichtet werden, so die städtische Regelung. Zudem hatte der Rat den TBV empfohlen, für ihren Bereich eine gleichlautende Beschlussfassung herbeizuführen. Mit Blick auf eine einheitliche Vorgehensweise in Sachen Steuer- und Gebührenerhebung wollte man nun eine generelle Regelung treffen, um eine weitgehend einheitliche und unbürokratische Handhabung auch bei den TBV sicherzustellen.

Gebührenpflichtige verwiesen auf die Praxis der Finanzverwaltung

Hintergrund: Am 19. März hatte das Bundesfinanzministerium angesichts des durch das Coronavirus entstandenen beträchtlichen wirtschaftlichen Schadens zur Vermeidung von Härten beschlossen, die Gewährung von Stundungen von Steuern zu erleichtern. Dem hatten sich die obersten Finanzbehörden der Länder für alle von ihnen verwalteten Steuerarten angeschlossen. Zeitgleich hatte der Städte- und Gemeindebund NRW seinen Mitgliedern empfohlen, die Übernahme dieser vom Land entschiedenen Praxis, die für Kommunen und ihre Unternehmen nicht unmittelbar bindend war, vor Ort zu prüfen. Wie die Stadt berichtet, sind auch in Velbert Gebührenpflichtige wegen einer mit der Corona-Krise begründeten Stundung bezüglich der von den TBV erhobenen Gebühren an das Steueramt herangetreten. Oft verwiesen die Antragsteller in diesem Zusammenhang auf die Verfahrensweise der Finanzverwaltung, aber auch anderer Gemeinden, in denen ähnliche Verfahrensweisen angekündigt wurden.