Velbert/Wülfrath Polizei erwischt betrunkene Fahrer

Velbert/Wülfrath. · Verstärkte Verkehrskontrollen am 1. Mai.

Erwartungsgemäß bietet die Freizeit rund um den Feiertag, 1. Mai, vielen Menschen auch Gelegenheit zum Besuch von Veranstaltungen, bei denen der Konsum von Alkohol scheinbar zwingend dazugehört. Immer wieder überlegen einige dieser Feiernden dabei leider nicht schon im Vorfeld, wie sie danach einen sicheren Heimweg antreten wollen, ohne dabei in alkoholisiertem Zustand ein Fahrzeug lenken zu müssen und dadurch andere, sich selber und auch den eigenen Führerschein zu gefährden.

Die Polizei hat diese Erkenntnisse zum Anlass genommen, um zum vergangenen Monatswechsel verstärkte Alkoholkontrollen in Velbert und Wülfrath durchzuführen. Beinahe genauso erwartungsgemäß führten diese leider wieder einmal dazu, dass gleich mehrere alkoholisierte Fahrzeugführer angetroffen wurden.

So wurde am späten Dienstagabend ein 55-jähriger Velberter mit seinem Kleinkraftrad in der Velberter Stadtmitte überprüft. Der gerichtsfeste Atemalkoholtest ergab einen Wert von nur sehr knapp unter 1,1 Promille. Ab 1,1 Promille und mehr hätten eine absolute Fahruntauglichkeit und eine Verkehrsstraftat vorgelegen. So erwarten den 55-Jährigen nach der Anzeige der Polizei aber immerhin ein Bußgeld im Ordnungswidrigkeitsverfahren in Höhe von mindestens 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von einem Monat. Die Weiterfahrt wurde ihm natürlich bis zur Ausnüchterung untersagt.

Im weiteren Verlauf der Nacht wurde ein Autofahrer in Wülfrath angetroffen, dessen Atemalkoholtest einen Wert von knapp 0,6 Promille anzeigte. Auch hier wurden eine Anzeige erstattet und die Weiterfahrt untersagt. Die Folgen dieser Ordnungswidrigkeit werden die gleichen sein, wie im ersten Fall.

Autofahrer mit knapp zwei Promille im Blut erwischt

Am späten Mittwochabend wurde in Velbert-Birth ein 42-jähriger Velberter kontrolliert, der wegen seiner unsicheren Fahrweise aufgefallen war und auch die deutlichen Anhaltzeichen des verfolgenden Streifenwagens zunächst nicht erkannte oder einfach ignorierte. Als er dann doch noch angehalten und kontrolliert werden konnte, schlug den Kontrolleuren starker Alkoholgeruch aus dem Fahrzeug entgegen und der 42-Jährige fiel durch seine langsame und verwaschen wirkende Aussprache auf.

Der Test ergab einen Wert von annähernd zwei Promille, was einer absoluten Fahruntauglichkeit entspricht. Die Beamten leitete ein Strafverfahren ein. Zur Beweisführung wurde eine Blutprobe durchgeführt. Den Führerschein des Beschuldigten stellten die Beamten sicher.