Wülfrath/Kreis Mettmann Polizei kontrolliert mit Schwerpunkt „Alkohol und Drogen“

Wülfrath · Überprüft wurden an der Wilhelmstraße 66 Verkehrsteilnehmer – 29-mal ergab sich der Verdacht auf vorangegangenem Drogenkonsum.

Gestoppt wurde auch ein um mehr als 30 Prozent überladener Transporter.

Foto: dpa/Jonas Güttler

(HBA) Im Rahmen der Aktionswoche der Verkehrspolizeien in Europa „Roadpol“ werden auch im Kreis Mettmann noch bis zum 17. Dezember Verkehrskontrollen mit dem Schwerpunkt „Alkohol und Drogen“ durchgeführt.

Am Montag überprüften Einsatzkräfte der Direktion Verkehr mit solchen der Wachen Ratingen, Velbert, Hilden und Langenfeld eine Kontrolle an der Wilhelmstraße zwischen 11 und 16 Uhr 66 Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer. In 29 Fällen ergab sich bei den Fahrzeugführenden der Verdacht auf einen vorangegangenen Drogenkonsum, sodass noch vor Ort ein Vortest durchgeführt wurde. Zur weiteren Beweisführung ordneten die Beamten hierbei in acht Fällen die ärztliche Entnahme einer Blutprobe an.

Besonders auffällig war hierbei ein 36 Jahre alter Wülfrather, gegen den bereits am 7. Dezember in Wülfrath ein gleich gelagertes Ermittlungsverfahren eingeleitet worden war. Den Mann erwartet nun, im Fall einer Verurteilung, eine empfindliche Geldstrafe.

In fünf Fällen stellten die Experten der Direktion Verkehr bei den kontrollierten Fahrzeugen durch nicht eingetragene Veränderungen an verschiedenen Fahrzeugteilen eine wesentliche Beeinträchtigung fest, die ein Erlöschen der Betriebserlaubnis nach sich zieht.

Gestoppt wurde auch ein Mercedes Sprinter, der Bauschutt geladen hatte. Das Fahrzeug, welches ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen aufweist, war um mehr als 30 Prozent überladen, was aufgrund der erheblichen Gefährdung eine sofortige Untersagung der Weiterfahrt zur Folge hatte. Den Fahrzeugführer erwartet ein Bußgeld von 235 Euro sowie ein Punkt im Flensburger Fahreignungsregister.

Die Kontrolle führte außerdem zu einem Ermittlungsverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und in einem weiteren Fall zu einem Ermittlungsverfahren wegen eines Verstoßes gegen die Abgabenordnung. Zudem wurden mehrere Verwarngelder, unter anderem wegen des Verstoßes gegen die Anschnallpflicht, erhoben.

Die Polizei wertet die Kontrollergebnisse als Erfolg und wird nicht nur im Rahmen der Aktionswoche auch weiterhin unangekündigt gezielte Kontrollen mit dem Schwerpunkt Alkohol und Drogen zur Sicherheit aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Straßenverkehr durchführen.