Velbert Polizeieinsatz: Nächtliche Schüsse in Birth
Velbert. · Dass sie gerade mehrere Schüsse im Umfeld des Nelkenweges gehört hatten, meldeten Bewohner des Stadtteils Birth am Donnerstag, gegen 22 Uhr, der Polizei. Auch die Beamten eines sofort dorthin entsandten Streifenwagens konnten wenig später Schüsse wahrnehmen und dann auch sehr schnell den Ort der Abgaben lokalisieren.
Auf einem Parkplatz am Nelkenweg trafen die Einsatzkräfte auf zwei deutlich alkoholisierte 28- und 33-jährige Velberter. Während der 28-Jährige mit einer Schusswaffe posierte und dabei offenbar Schüsse abgegeben hatte, filmte der 33-jährige Begleiter die martialische Selbstdarstellung.
Zum eigenen Schutz wurden beide Männer von den Polizisten unter Vorhalt ihrer Dienstwaffen aufgefordert, sich auf den Boden zu legen, entwaffnet und dann erst genauer überprüft. Dabei stellte sich heraus, dass es sich bei der Schusswaffe der Männer um eine freiverkäufliche Gas-Schreckschusswaffe mit der Kennzeichnung PTB (Physikalisch-Technische-Bundesanstalt) handelte, für deren Mitführung in Deutschland der sogenannte „kleine Waffenschein“ vorgeschrieben ist. Während der 33-jährige Eigentümer der Waffe einen solchen besitzt, konnte der 28-jährige Waffenträger diesen nicht vorweisen. Doch auch mit kleinem Waffenschein ist die öffentliche Schussabgabe mit solchen Waffen nicht erlaubt. Davon hatte aber angeblich selbst der Besitzer des Waffenscheins, der vor dem Eintreffen der Polizei nach aktuellen Erkenntnissen ebenfalls selber mit seiner Waffe Schüsse abgegeben hatte, noch nichts gehört.
Die Velberter Polizei stellte die Schreckschusswaffe samt Munition und auch den kleinen Waffenschein des 33-jährigen Velberters sicher, zu Beweiszwecken zusätzlich auch dessen Smartphone, mit dem die abendlichen Schüsse dokumentiert worden waren. Durchgeführte Atemalkoholtests ergaben bei dem 28-jährigen Beschuldigten einen Wert von gut 1,5 Promille, bei dem 33-jährigen von mehr als 1,1 Promille.
Den 28-jährigen Velberter erwartet nun ein Strafverfahren, den 33-Jährigen ein Ordnungswidrigkeitsverfahren nach dem Waffengesetz. Zudem wird die Waffenbehörde den Vorfall zum Anlass nehmen, die Eignung des 33-jährigen Velberters erneut zu prüfen. HBA