Prüfung ergibt: Zaun darf bleiben

Die Untere Landschaftsbehörde hat klargestellt, dass Landwirt Karsten Hamann seine Wiese am Düsseler Wald einzäunen darf.

Foto: Dietrich Janicki

Wülfrath. Vor Wochen herrschte eine Riesenaufregung in Düssel, nachdem Karsten Hamann dort seine Wiese am Düsseler Wald eingezäunt hatte. Jahrelang hatte der Landwirt zuvor mit Hundehaltern diskutiert, die ihre Vierbeiner dennoch weiter querfeldein laufen ließen. Hundehaufen, riesige Krater und Unmengen liegen gelassener Stöckchen führten zu Schäden an den Landmaschinen und zu unverwertbarem Futter. Am Ende wurde Hamann selbst massiv angefeindet. Offenbar waren die Hundehalter der Ansicht, die Wiese uneingeschränkt als Auslaufplatz für ihre Tiere nutzen zu können. Viele schimpften über die Einschränkung und einige kündigten, natürlich anonym an, neue Zäune wenn nötig einreißen zu wollen.

Nun jedoch ist unmissverständlich geklärt: Der Landwirt darf sein Grundstück einzäunen. „Die Hundehalter hätten ihre Tiere auch vorher schon nicht auf die Wiese lassen dürfen“, stellt Michael Münch von der Unteren Landschaftsbehörde (ULB) fest. Aus seiner Sicht gibt es seitens der Behörde keinen weiteren Handlungsbedarf. Und nicht nur das: Hamann muss noch nicht einmal — wie von ihm angekündigt — Kühe auf den eingezäunten Flächen weiden lassen. Das wäre notwendig gewesen, wenn nicht nur die Wiese, sondern auch der Weg eingezäunt worden wäre. Das jedoch ist nicht der Fall. Spaziergänger können so wie bislang auch am Düsseler Wald entlang laufen.

Auch der Vorwurf, durch den Zaun seien Teile des Eulenkopfweges nicht mehr begehbar ist mittlerweile vom Tisch. „Über die Zeit hinweg ist jenseits des eigentlichen Weges ein Trampelpfad entstanden, der ursprüngliche Weg ist von der Einzäunung nicht betroffen“, hält Münch auch diese Frage aus Sicht der ULB für geklärt. Seine Behörde würde ausschließlich interessieren, ob Wege der Freizeitnutzung vorenthalten werden. Davon könne jedoch an keiner Stelle die Rede sein. Bleiben der Zaun und die Frage, ob er in dieser Form stehen bleiben kann. Die ULB stellt klar: „Es müssen landschaftsübliche Zäune sein. Das ist in Düssel der Fall.“

Für Hamann ist die Sache dennoch nicht abgeschlossen. Er wird weiter angefeindet, muss sich beschimpfen lassen. Was er auf der Wiese tut, wird mit Argusaugen beobachtet. „Am Wochenende haben wir dort vor dem Mähen nach Rehkitzen gesucht“, erinnert er sich an den letzen Streit mit einer Dame, die der Ansicht war, auch der Landwirt selbst dürfe sein Grundstück nicht betreten. Vor wenigen Tagen war jemand mit Werkzeug angereist, um den Zaun eigenhändig um 1,50 Meter zu versetzen. Immer wieder gebe es Vandalismus, und für Hamann ist mittlerweile klar: Wer auch immer sich an seinem Eigentum vergreift, muss mit einer polizeilichen Anzeige rechnen.