Ratingen: Lebenslange Haft für den „Mörsermörder“
Schwurgericht: 24-jähriger Täter hat die Wehrlosigkeit seiner Stiefmutter ausgenutzt.
Ratingen/Düsseldorf. Ein als "Mörsermörder" bekannt gewordener Ratinger ist am Mittwoch zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Düsseldorfer Schwurgericht sah es als erwiesen an, dass der 24-Jährige im Dezember vergangenen Jahres seine Stiefmutter in deren Wohnung an der Fester Straße in Ratingen getötet hatte.
Mit den Stößen eines Mörsers hatte der Mann die 51-Jährige von hinten angegriffen und erschlagen. 25 Schläge hatte die Gerichtsmedizin später registriert. "Er hat ihre Arg- und Wehrlosigkeit ausgenutzt", sagte der Vorsitzende Richter Klaus Buhlmann.
Damit sei das Mordmerkmal der Heimtücke verwirklicht worden. Denn der junge Pole habe seine Stiefmutter zunächst in ein belangloses Gespräch verwickelt, um dann zuzuschlagen.
Ursprünglich war der Mann wegen Mordes aus Habgier angeklagt. Nach der Tat hatte er dem Opfer die EC-Karte abgenommen und vom Geldautomaten 1000 Euro abgeholt.
Im Prozess hatte der Mann jedoch gesagt, dass er die erste Frau seines Vaters aus Wut und Hass getötet habe. Bis zu seiner Geburt war die Tote mit dem Vater des Angeklagten verheiratet. Der 24-Jährige stammt aus einer außerehelichen Beziehung des Vaters.
"Sie hat mich immer spüren lassen, dass ich ihre Ehe zerstört habe", sagte der Mann im Prozess. Er habe immer wieder vergeblich versucht, ein gutes Verhältnis zu ihr herzustellen.
Dieses Motiv konnte ihm die Kammer nicht widerlegen. "Es kann aber sein, dass er sie auch getötet hat, um an ihr Geld zu kommen", betonte der Vorsitzende Richter.
Unklar blieb am Ende auch der Tatbeitrag der Halbschwester des Angeklagten. Sie soll ihn nach der Tat zum Bankautomat begleitet haben. Ob sie den Mord auch mitgeplant hatte, ließ sich bislang nicht nachweisen. Im Prozess hatte die junge Frau die Aussage verweigert.