Velbert „Keine Adressen an Parteien verkauft“

Velbert. · Der Weitergabe von Meldedaten durch das Service-Büro Velbert kann widersprochen werden.

Auch die Stadt Velbert gibt Meldedaten auf Antrag an Privatpersonen weiter. Dagegen können Bürger Widerspruch einlegen.

Foto: Picture Alliance/Axel Heimken/dpa

Öffentliche Kritik am vermeintlichen Verkauf von Meldedaten Velberter Bürger durch die Stadt an Parteien für deren zielgruppengenaue Wahlwerbung hatten die Piraten unmittelbar nach der Kommunalwahl im September geäußert und darauf hingewiesen, dass niemand diese Herausgabe akzeptieren müsse. Auf diese Möglichkeit bei den Service-Büros macht jetzt auch die Verwaltung aufmerksam. Nicht wegen der Piraten-Schelte, sondern weil die Stadt gesetzlich dazu verpflichtet ist, einmal jährlich über diesen Einspruch aufzuklären.

„Wir haben keinen Handel mit diesen Adressdaten getrieben. Obwohl dahinter durchaus eine Verwaltungsleistung steht, haben wir uns länger vor der Wahl dazu entschlossen, die Daten auf Antrag kostenlos zur Verfügung zu stellen. Davon haben drei oder vier Velberter Parteien Gebrauch gemacht. Auch die Piraten hätten Namen und Anschriften erhalten, wenn sie diese zum Beispiel für den Kontakt zu Erstwählern hätten haben wollen“, sagt Timo Schönmeyer von der Abteilung Bürgerdienste, Service-Büros im Rathaus auf WZ-Anfrage. Die Weitergabe durch die Behörde an Parteien, Wählergemeinschaften oder an andere Träger von Wahlvorschlägen sei nach Paragraf 50, Absatz 5 des Bundesmeldegesetzes im Zusammenhang mit Wahlen oder anderen Abstimmungen auf staatlicher oder kommunaler Ebene sechs Monate vor dem jeweiligen Urnengang gestattet. Es sei denn, der Bürger hat dem schriftlich widersprochen.

Auskünfte aus dem Melderegister können aber auch von anderen Personengruppen beim Service-Büro beantragt werden, etwa vom Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zur Übersendung von Info-Material an Velberter, die im Folgejahr volljährig werden, oder an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften, an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk im Hinblick auf Alters- oder Ehejubiläen und an Adressbuchverlage.

„Für letzteren Fall liegen uns die meisten Widersprüche vor, für die anderen sind sie sehr gering. Obwohl wir auch bei jedem Personalausweisantrag oder im Zuge einer Ummeldung über die Widerspruchsmöglichkeiten informieren. Aber einige Bürger wünschen sich ja auch einen Besuch vom Bürgermeister in Begleitung der Presse zum 90. Geburtstag“, so Timo Schönmeyer. Er schätzt, dass gegen die Übermittlung an Adressbuchverlage zwischen zehn und 20 Prozent der rund 84 000 Velberter Einspruch eingelegt haben. „Aber solche Anfragen bekommen wir gar nicht mehr. Die Melderegisteranfragen dieser Verlage laufen heute über entsprechende Portale automatisiert. Wir bekommen das erst mit, wenn eine Überweisung auf unserem Konto eingeht. Aber das sind keine Riesensummen“, erklärt Schönmeyer.

Melderegisterauskunft kostet
elf Euro für Privatpersonen

Für Privatpersonen koste eine Melderegisterauskunft elf Euro, die erweiterte, etwa für Versicherungen und Kreditinstitute je 15 Euro. „Man sollte dafür über den Namen hinaus auch das Geburtsdatum kennen. Solche Anfragen gibt es überlicherweise, wenn jemand gegen Max Mustermann, Thomasstraße 1, eine berechtigtes Interesse, zum Beispiel eine Forderung hat“, verdeutlicht der Bürgerdienste-Leiter.