Velbert So wird Herbstlaub richtig entsorgt

Velbert · Die Velberter Verbraucherschützer erklären, wann und wo gekehrt werden muss.

Um einfach, schnell und günstig die Blätter vor der eigenen Haustür zu entfernen, ist meist der Besen die beste Wahl.

Foto: Verbraucherzentrale NRW/Volker Pape (c) www.pixel-nest.d

Wenn im Herbst die ersten Blätter fallen, beginnt eine lästige, aber unumgängliche Pflicht: „Die Gehwege müssen vom Laub befreit werden. Sonst kann es eventuell teuer werden, wenn jemand ausrutscht“, erklärt das Team der Verbraucher-Beratungsstelle Velbert. Doch wie lässt sich die Blätterflut am besten bewältigen? Nachstehend geben die Mitarbeiter der Verbraucherzentrale NRW nützliche Tipps.

Während Gehwege vom Laub befreit werden müssen, sieht die Sache im Garten anders aus: „Eine Blätterdecke bietet den Pflanzen im Winter Schutz vor Frost. Auch bei starkem Regen bleiben so mehr Mineralien in der Erde. Wer einen Komposthaufen hat, kann hier mit Zweigen und Laub im Wechsel sinnvolle Schichtarbeit leisten: Die Blätter verrotten zu einem nährstoffreichen Humus, der sich anstelle von teurer Gartenerde im Frühjahr bezahlt macht.“

Um einfach, schnell und günstig die Blätter vor der eigenen Haustür zu entfernen, sind Besen, Rechen oder Harke die beste Wahl. „Laubsauger- oder –bläser sind teurer in der Anschaffung und müssen mit Strom oder Benzin betrieben werden. Mit Lautstärken zwischen 90 und 120 Dezibel erreicht ein Benzin-Laubsauger nicht nur den Lärmpegel einer Kettensäge, sondern produziert auch gesundheitsgefährdende Luftschadstoffe. Bei feuchtem Laub reicht die Leistung der meisten Geräte zudem nicht aus, um die Blätter vom nassen Boden zu entfernen“, verdeutlichen die Verbraucherschützer.

Wer eine Biotonne hat, kann darin überschüssiges Laub am schnellsten loswerden. Restmüll- oder Papiertonne sind hingegen tabu. Zusätzlich zum Fassungsvermögen der Biotonne können in Velbert bei rechtzeitiger Anmeldung mittels Grünschnittkarte bei der nächsten Biotonnen-Leerung bis zu einem halben Kubikmeter Laub oder Grünschnitt dazugestellt werden. Näheres dazu steht im Abfallwegweiser des TBV-Abfallkalenders oder wird von den Technischen Betrieben Velbert erklärt (siehe im Netz unter: www.tbv-velbert.de/abfall/abfallkalender-und-abfuhrtermine).

„Das Verbrennen des Laubs ist meist verboten: Aufgrund des hohen Wassergehalts raucht und stinkt brennendes Laub, außerdem wird Feinstaub freigesetzt.“

Abflüsse kontrollieren, um teure Wasserschäden zu vermeiden

Wenn sich Laub in Regenrinnen und vor Abflussrohren sammelt, fällt das nicht immer sofort ins Auge. „Doch sobald sich die Blätter zu einer dicken Schicht formieren, werden sie so wasserdicht wie Plastikfolie. Wenn dann die Abflüsse verstopfen und der Regen sich vom Dach oder vor Ablaufgittern einen anderen Weg sucht, können teure Wasserschäden entstehen. Vermeiden lässt sich dies durch das Anbringen spezieller Gitter, von denen die Blätter abrutschen, oder durch regelmäßige Kontrolle und Reinigung.“

Wenn Personen auf feuchtem Laub ausrutschen und sich verletzten, schützt Hauseigentümerinnen und -eigentümer bei der selbst genutzten Immobilie die Privathaftpflichtversicherung vor Schadenersatzforderungen. Wer Immobilien besitzt und vermietet, ist durch die Haus- und Grundeigentümer-Haftpflicht-Police abgesichert. Für den Fall, dass Eigentümer ihre Mieter schadenersatzpflichtig machen kann, weil diese es mit der Laubbeseitigung nicht so genau genommen haben, tritt in der Regel die Privathaftpflicht der Mieter:innen ein. „Es gibt allerdings keine genauen Regelungen, wie häufig gekehrt werden muss. Nicht jeder Unfall auf laubbedecktem Boden zieht automatisch Schadenersatzansprüche nach sich. Im Streitfall prüfen Gerichte, ob der Betroffene den Unfall nicht durch allzu sorgloses Verhalten mitverschuldet hat“, so die Berater.