Velbert: Zwei Velberter (24) müssen in Haft

Zwei 24-Jährige Velberter hatten einen Bekannten überfallen und Drogen gefordert.

Velbert. Die beiden Angeklagten müssen ordentlich nach Luft schnappen, als der Vorsitzende Richter der 2. Großen Strafkammer des Wuppertaler Landgerichts das Urteil verkündet.

Wegen schwerer räuberischer Erpressung müssen die beiden Velberter (beide 24) für fünfeinhalb beziehungsweise sechseinhalb Jahre ins Gefängnis. Der Schock ist ihnen ins Gesicht geschrieben, immerhin hatten ihre Verteidiger auf Freispruch plädiert.

Den beiden wurde vorgeworfen, am 6. April 2008 einen ihnen bekannten Mann nachts in seiner Wohnung aufgesucht und mit einer Waffe bedroht zu haben.

Wie sich im Prozess herausstellte, waren sie nicht wie von dem mutmaßlichen Opfer anfangs beteuert, mit einer Beute von 800 Euro, einem Laptop sowie einer Playstation geflüchtet. Das hatte der Mann der Polizei erzählt, um dem Vorfall mehr Bedeutung zuzumessen.

Aber auch, wenn die beiden Angeklagten lediglich 20 Gramm Amphetamine und zehn Euro erbeutet hatten, stand für die Kammer fest, dass die einschlägig vorbestraften Männer nach dem Konsum von LSD mit dem Plan vor der Tür des Opfers standen, mit ihrer Scheinwaffe Geld und Drogen zu erpressen.

Die Verteidiger Clemens Dorka und Hans-Werner Brinkmann hatten in ihren Schlussvorträgen große Zweifel an der Tatversion des angeblichen Opfers geäußert.

"Wo der Täter nicht geständig ist, bleiben immer Zweifel", konterte der Vorsitzende Richter, Norbert Müller. Das Gericht müsse nicht zu 100 Prozent von der Schuld des Angeklagten überzeugt sein. Wichtig sei, dass "die vernünftigen Zweifel schweigen".

Den Unterschied von einem Jahr im Strafmaß bei den Angeklagten begründete die Kammer damit, dass der eine nicht nur der aktivere Part in der Sache gewesen sei.

Der 24-Jährige sei auch in einer wahnsinnigen Geschwindigkeit rückfällig geworden. Nur drei Tage, nachdem der Mann vom Amtsgericht zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war, somit eine Chance bekommen hätte, sich zu bewähren, habe er diese Tat begangen, so Müller.