Velbert Mitarbeiterin umgarnt und Velberter Firma um 225 000 Euro betrogen

Velbert/Wuppertal. · Landgericht Wuppertal bestätigt Gefängnisstrafe für einen 42-Jährigen, der durch die Beziehung zu einer Mitarbeiterin Geld ergaunerte.

 ARCHIV - 09.09.2014, Bayern, Bamberg: Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. (zu dpa «Musterprozesse gegen Firmen: Verbraucher bekommen neue Klagerechte» vom 14.06.2018) Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

ARCHIV - 09.09.2014, Bayern, Bamberg: Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. (zu dpa «Musterprozesse gegen Firmen: Verbraucher bekommen neue Klagerechte» vom 14.06.2018) Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

Durch betrügerische Machenschaften in der Buchhaltung verlor eine Velberter Firma fast eine Viertelmillion Euro. Das Landgericht Wuppertal bestätigte die Gefängnisstrafe gegen einen 42 Jahre alten Angeklagten. Der Mann soll für zwei Jahre und acht Monate in Haft. Er kann sich gegen das Urteil ein weiteres Mal wehren, Bewährung ist ausgeschlossen.

Der Mann baute laut Gericht über das Internet eine Beziehung zu einer Mitarbeiterin (37) des Unternehmens auf. Er habe sie dazu gebracht, elfmal hohe Beträge von Firmenkonten an ihn umzuleiten. Oberstaatsanwalt Torsten Michael Meyer kommentierte im Plädoyer: „Wenn man hier einfach den Begriff ‚Heiratsschwindel‘ anbringen würde, dann wäre das viel zu milde.“

Der nicht vorbestrafte Angeklagte, ein Facharbeiter, soll seiner Mittäterin verschwiegen haben, dass er bereits verheiratet war und Kinder hatte. Laut der 37-Jährigen habe sie mit ihm über die Arbeit gesprochen. Er habe gesagt: „Schick‘ mir doch einfach das Geld.“ Sie habe ihn zunächst nicht ernst genommen. Er habe aber darauf bestanden.

Die betrügerischen Überweisungen fielen schließlich Banken bei Routinekontrollen auf. Es folgten Anzeigen. Die Frau ist bereits zu einer Bewährungsstrafe verurteilt und zahlt den Schaden zurück.

Laut Richterin benutzte der Angeklagte die Gefühle seiner Mittäterin und ihre Abhängigkeit, um sie zu immer neuen Überweisungen zu bringen. Insgesamt 225 000 Euro seien so an ihn überwiesen worden. In einem Fall soll das betrogene Unternehmen mit 74 000 Euro einen angeblichen Lkw bezahlt haben, der eigentlich gar nicht existierte. Bei den Taten um den Jahreswechsel 2014/2015 habe die Mitarbeiterin Lücken in den Kontrollen ihrer Firma genutzt, die inzwischen behoben sein sollen. Der Mann habe das gesamte Geld für





seine
Zwecke verwendet. Womöglich zur Geldwäsche gingen hohe Beträge an einen Düsseldorfer Händler für Luxus-Autos.

Laut Urteil bezog der Angeklagte dabei auch Bekannte ein, die Kontodaten zur Verfügung stellten. Die Kontodaten gab der Mann teils per Handy an die 37-Jährige weiter. Der Angeklagte wiederum hatte sich vorübergehend darauf berufen, die Frau habe die Taten allein begangen. Sie habe ihn laut seiner Schilderung an sich binden wollen.

Zum letzten Verhandlungstag erschien eigens eine weitere Staatsanwältin des Falls, um das Urteil aus erster Hand zu hören. Die Staatsanwaltschaft forderte eine höhere Strafe, insgesamt drei Jahre und neun Monate.

Laut Landgericht ist diese Erhöhung nicht erforderlich. Die vorsitzende Richterin Chantal Gehring nannte als Gründe: Der Mann habe gestanden, das Geld erhalten zu haben. Einen Land Rover für mehr als 35 000 Euro habe er aus dem Ausland zurück geholt, damit der verkauft werden konnte. Laut Verteidiger ist Wohneigentum des Angeklagten sichergestellt, Konten seien eingefroren und Lohn gepfändet. Der Angeklagte fragte mehrfach bei seiner Frau im Publikum nach, sobald es um Geldbeträge ging. Den Richtern erklärte er, sichtlich verzweifelt: „Es tut mir Leid. Ich möchte eine zweite Chance und den Schaden zurückzahlen. Ich möchte meine Kinder aufwachsen sehen.“

Gegen den 42-Jährigen läuft ein weiteres Strafverfahren. Das Finanzamt wertet die Beute als Schenkung der Mittäterin und verlangt Steuern.