Verbraucherzentrale: Im Internet wird abgezockt
Die Verbraucherzentrale Velbert zieht Bilanz. 22 Prozent der Anfragen 2010 betreffen auch DSL und die Telekommunikation.
Velbert. Das Szenario ist kein Einzelfall: „Die lieben Kleinen bekommen ein Smartphone geschenkt, zur Kostenkontrolle mit Prepaid-Karte“, berichtet Andreas Adelberger von der Velberter Verbraucherzentrale.
Die Überraschung komme oft Wochen später — trotz Guthabenkarte, die einen negativen Saldo verhindern soll, flattert eine Rechnung über hunderte Euro ins Haus.
Fälle wie diese sind für den Langenberger tägliches Geschäft. Von mehr als 10 000 Anfragen im Jahr 2010, darunter 1900 Rechtsberatungen, betrafen 22 Prozent die Themen Telekommunikation, Internet und DSL.
Beispiel Smartphone: „Die Apps darauf sind meist nicht das Problem“, sagt Adelberger. Viele seien allerdings werbefinanziert, und da reiche oft ein unbedachter Tastendruck, um etwas kostenträchtig zu aktivieren, was man eigentlich gar nicht nutzen möchte.
„Solche Abschlüsse können durchaus rechtens sein“, warnt der Verbraucherschützer, der eine ganze Reihe derartiger Fälle in der Beratung hatte: „Da kommt man nur schwer wieder heraus.“
Steigende Tendenz gebe es auch bei der Internetabzocke: Nutzer, die etwa die kostenlose Software „Open Office“ suchen, landen zum Download ungewollt auf Seiten, deren Anbieter nach Namen und Mailadresse fragen.
In der Annahme, die Daten seien für den bekanntermaßen kostenlosen Download der Software erforderlich, wird meist der kaum erkennbare Hinweis übersehen, dass tatsächlich ein teures Abo abgeschlossen wird. „Kommt die erste Rechnung, zahlen leider viele aus Angst und Unwissenheit“, so Adelbergers Erfahrung. 700 solcher Fälle gab es 2010 — „und wir konnten allen helfen.“
Trotz teils martialischer Anschreiben („Letzte Mahnung vor dem Gang zum Gericht“) habe es keinen einzigen gerichtlichen Mahnbescheid gegeben. Allerdings warnt Adelberger, derartige Schreiben einfach zu ignorieren.
Gleiches gilt für den Fall, dass der Nachwuchs etwa illegal Filme oder Musik aus dem Internet geladen hat und auf Urheberrecht spezialisierte Anwälte gegen hohe Gebühren Unterlassungserklärungen fordern.
Um die Erklärung käme man wegen des Urheberrechtsverstoßes nicht herum, aber ein umgehender Besuch in der Verbraucherzentrale könne die Anwaltsgebühren reduzieren.
Doch auch auf anderen Gebieten gab es reichlich Arbeit für die Verbraucherschützer. So warnt Adelberger vor Verträgen mit Energieversorgern, die bei Vorauszahlung besonders günstige Konditionen für Gas und Strom anbieten. Geht der Anbieter pleite, ist die Vorauszahlung futsch.
Ein Dauerbrenner sind weiterhin Werbeverkaufsfahrten. Etwa hundert Ratsuchende zählte Adelberger im vergangenen Jahr.