Vignetten kosten jetzt 216 Euro
Parkausweise sind jetzt als Monatskarte zu haben.
Wülfrath. Seit zehn Jahren gibt es in Wülfrath die Möglichkeit, mit einer Ausnahmegenehmigung auf Parkplätzen in der Innenstadt, auf denen die Höchstparkzeit zwei und drei Stunden beträgt, unbegrenzt und ohne Parkschein zu parken. 180 Euro kosteten bisher diese Jahresvignetten. Doch jetzt wird es teurer. Die Gebühr erhöht sich erstmals seit 2004 um 20 Prozent auf jetzt 216 Euro jährlich.
Ab dem neuen Jahr gibt es erstmals auch Monatsvignetten. Bisher wurden die blauen Parkvignetten nur für einen Zeitraum von zwölf Monaten ausgestellt. Damit enden die jährlich etwa 270 erteilten Vignetten über das Jahr hinweg zu unterschiedlichen Terminen. Die Erfahrung der Stadt hat gezeigt, dass bei den Vignettennutzern häufig der Ablauf der Gültigkeit nicht beachtet worden ist. Die Folge: Die parkenden Anwohner bekamen plötzlich Knöllchen, und es kam zu Streitigkeiten mit den Mitarbeitern des Ordnungsamtes.
Für die Verkehrsaufseher sei die Kontrolle zudem sehr aufwendig, da die Vignetten einzeln überprüft werden müssten, heißt es bei der Stadt. Bisher konnten Vignetten auch zurück gegeben werden, und die Gelder für die nicht genutzten Zeiträume wurden von der Stadt erstattet. Diese Rückbuchung sei aber mit erheblichem Aufwand verbunden, heißt es bei der Stadt. 48 600 Euro erzielte die Stadt bisher durch die Vignettengebühr von 270 Nutzern. Mit der Erhöhung nimmt die Stadt künftig etwa 10 000 Euro mehr ein. Voraussetzung: Ähnlich viele Nutzer erwerben diese Vignetten.
Allerdings gibt es ab 2015 Änderungen: Die Jahresparkvignetten werden künftig nur noch für den Zeitraum bis zum 31. Dezember eines Kalenderjahres ausgestellt. Jetzt noch weiter gültige Vignetten, die ihre Gültigkeit im laufenden Jahr verlieren, werden in 2015 für die restlichen Monate anteilig bis zum Jahresende ausgestellt. Die Möglichkeit, ab sofort auch Vignetten für einen oder mehrere Monate zu kaufen, sorgt für mehr Flexibilität bei den Autofahrern. Aber: Bei Rückgabe im laufenden Jahr erfolgt grundsätzlich keine Rückerstattung der Gebühren.