Diesel-Klagen Abgas-Skandal löst Prozesswelle aus
Wülfrath/Neviges · Dieselfahrer aus Wülfrath und Neviges ziehen derzeit vor Gericht und kämpfen um Schadensersatz – die Verjährung droht.
Eine Welle neuer Klagen hat das auch für Wülfrath und Neviges zuständige Landgericht in Wuppertal erreicht: Im Dezember 2018 gingen mehr als 640 Verfahren zu allen Themenbereichen ein. Das ist mehr als das zweieinhalbfache des Monatsdurchschnitts der Zivilkammern und ein neuer Spitzenwert bezogen auf die vergangenen fünf Jahre, teilte das Gericht mit. Die Richter sähen einen Grund in den vielen Prozessen von Autokäufern gegen den Hersteller VW und weitere Beteiligte: „Ein Großteil der zusätzlichen Klagen dürfte durch den sogenannten Abgas-Skandal bedingt sein“, sagte Gerichtssprecher Arnim Kolat. Kläger verlangten wegen Schummel-Software in ihren Autos teils Ersatzfahrzeuge, teils ihr Geld zurück.
In diesem Jahr gingen deutlich mehr Klagen ein als üblich
Eine Statistik eigens zu Prozessthemen führe das Gericht nicht, erläuterte Kolat. Der Zusammenhang zeige sich in der Übersicht über die Verfahren. Im Dezember kämen gewöhnlich gut 60 Prozent mehr neue Klagen als in einem Monat von Januar bis November. Diesmal sei es deutlich mehr.
Zum Jahresende verjähren rechtliche Ansprüche aus vielen Bereichen. Die Betroffenen können sie in so einem Fall nicht mehr durchsetzen - es sei denn, sie klagen rechtzeitig. Laut Medien und Verbänden nutzten diesmal besonders viele Kunden von VW diese Möglichkeit.
Die Prozesse rund um den Abgas-Skandal seien in Wuppertal unterschiedlich, erläuterte Kolat: Manche Käufer wollten ihre Autos zurückgeben. Teils verlangten sie den vollen Preis zurück, teils ließen sie die bereits gefahrenen Kilometer gegenrechnen. Andere Kläger verlangten ein fabrikneues Fahrzeug ohne Mängel oder einen nachträglichen Preisnachlass. Einige Klagen richteten sich gegen den Hersteller, andere gegen Autohäuser oder gegen Banken, die den Kauf finanzierten. In diesen Fällen gehe es um den Kreditvertrag. Gemeinsam sei, dass die Autobesitzer mit einem Update der Software im Auto nicht einverstanden seien.
„Das Argument ist dann, dass womöglich neue Fehler am Fahrzeug entstehen. Da ist das Vertrauen schon angegriffen.“ In Klagen gegen den Hersteller stelle sich eine Schummel-Software regelmäßig als vorsätzliche und sittenwidrige Schädigung des Käufers dar.
Das Landgericht entscheidet in Zivilprozessen ab einem Streitwert von 5000 Euro, wenn es örtlich zuständig ist. Bei Käufern in Wülfrath und Neviges kann das der Fall sein, wenn sie ihr Auto im nördlichen Kreis Mettmann, in Wuppertal, Remscheid oder Solingen erworben haben.
Besondere Maßnahmen wegen der aktuellen Klagewelle wird das Gericht nicht treffen, erläuterte Kolat: Die Richter arbeiten die Verfahren wie alle anderen ab. Eine Unterschied im Vergleich mit anderen Gerichtsbezirken sei nicht bekannt.