Wülfrath Fördermittel für Denkmalpflege bis 30. September beantragen
Wülfrath · Der Mindestzuschuss liegt bei 200 Euro. Unterstützte Projekte müssen bis zum 30. November ausgeführt werden.
Die Stadt Wülfrath stellt ab sofort wieder Mittel zur Förderung denkmalpflegerischer Maßnahmen zur Verfügung. Insgesamt stehen allerdings nur 10 000 Euro für 2024 bereit. Sie werden für kleinere private Erhaltungs- und Restaurierungsarbeiten an Baudenkmälern sowie an Gebäuden im Denkmalbereich vergeben. 7000 Euro steuert das Land NRW auf Antrag der Stadt bei, 3000 Euro kommen aus städtischen Eigenmitteln.
„Die Fördermittel aus der Stadtpauschale können für eine Vielzahl von Maßnahmen verwendet werden: Streichen von Fenstern und Fassaden, Reparaturen an Schieferfassaden und Dächern, Instandsetzung von Haustüren und Schaufenstern. Förderfähig sind die denkmalbedingten Aufwendungen. Besonders unterstützt wird die Verbesserung des äußeren Erscheinungsbildes von Gebäuden. Bei Gebäuden, die selbst keine Baudenkmäler sind, aber im Denkmalbereich stehen, wird nur die äußere Erscheinung gefördert“ erklärt die Verwaltung.
Private Eigentümerinnen und Eigentümer können bis zur Hälfte der denkmalbedingten Ausgaben gefördert bekommen, bei Kirchen oder Religionsgemeinschaften sind es maximal 30 Prozent. Auch Eigenleistungen können förderfähig sein. Der Mindestzuschuss beträgt 200 Euro. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
„Bitte denken Sie daran, dass für die Maßnahmen eine Erlaubnis nach dem Denkmalschutzgesetz erteilt sein muss. Um Zeit zu sparen, kann mit dem Erlaubnisantrag gleichzeitig der Antrag auf Förderung gestellt werden“, erläutert die Denkmalbehörde der Stadt. Sie ergänzt: „Mit der Maßnahme darf jedenfalls noch nicht begonnen worden sein.“
Die Anträge auf Förderung können formlos bis zum 30. September gestellt werden. Neben einer detaillierten Projektbeschreibung soll jeder Antrag aussagekräftige Planunterlagen, Fotos und eine Kostenschätzung enthalten. Auf der städtischen Homepage ist auch eine Vorlage zu finden, die ausgefüllt werden kann. Der Antrag mitsamt Anlagen kann per E-Mail an Julia Kienow vom Denkmalamt gesendet werden: j.kienow@stadt.wuelfrath.de. Wer die Unterlagen in der Papierversion schicken möchte, sendet diese an Stadt Wülfrath, Untere Denkmalbehörde, Am Rathaus 1, 42489 Wülfrath.
Wird dem Antrag entsprochen, werden die Gelder nach Abschluss der Maßnahme ausgezahlt. „Die Maßnahme ist vom Datum der Bekanntgabe des Bescheides bis zum 30. November durchzuführen. Abschluss und denkmalgerechte Ausführung der Maßnahme sind bis zum 30.11.2024 nachzuweisen“, erläutert die Stadt.
Näheres erklärt Julia Kienow nach einer E-Mail-Adresse an j.kienow@stadt.wuelfrath.de oder unter Telefon 02058/18 394.