Wülfrath: Vier Jahre Haft für dreiste Raubüberfälle
Gericht: Ein 24-Jähriger bestahl seine Opfer bei vermeintlichen Durchsuchungen.
Wülfrath. "Es handelt sich um schweren Raub. Vom Gesetzgeber sind dafür drei bis 15 Jahre vorgesehen. Vier Jahre Haft sind ausreichend, um die Tat zu sühnen", befand Richter Dittmann am Velberter Amtsgericht nach 20-minütiger Beratung im Fall A. aus Wülfrath.
Der 24-Jährige war bereits einschlägig vorbestraft, als er am 21.Januar zunächst einem 17-Jährigen an einer Wülfrather Bushaltestelle ein Mobiltelefon und später einem 21-Jährigen an einer Mettmanner Bushaltestelle ebenfalls ein Telefon und 35 Euro entwendete. Damals erklärte A. zunächst, die beiden nach Drogen untersuchen zu wollen, weil er etwas gegen Betäubungsmittel habe. Eingeschüchtert ließen sie es zu.
Bei dem zweiten Raub drohte A. nach Aussage des Opfers zusätzlich mit Prügel. A. entnahm bei der "Durchsuchung" die Gegenstände aus den Taschen der Bestohlenen, ohne dass sie es bemerkten. Als sie zuhause waren, riefen die beiden die Polizei, die den damals 23-jährigen A. aufgriff und das Diebesgut sicherstellte.
Der Angeklagte räumte zwar entgegen seiner Aussage zu Beginn im Laufe der Verhandlung ein, die Gegenstände gestohlen zu haben, Gewaltanwendung bestritt er aber weiterhin. Die Richter hielten die Zeugenaussagen für glaubwürdiger als die des Angeklagten, der sich auch in Widersprüche verstrickte, und verurteilten ihn - wie von der Staatsanwaltschaft beantragt - zu vier Jahren Haft.