Brief an Kommunen im Kreis Viersen IHK unzufrieden mit differenzierten Grundsteuer-Sätzen

Kreis Viersen · Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein ist gegen die Einführung differenzierter Grundsteuerhebesätze in den Kommunen im Kreis Viersen. Sie befürchtet eine zu starke Belastung für Unternehmen.

Die IHK hält eine Unterscheidung bei der Grundsteuer für Wohngrundstücke und Nicht-Wohngrundstücke für ungerecht.

Foto: dpa/Bernd Weißbrod

(hh) Die auch für den Kreis Viersen zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein hat sich mit einem Brief an die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister aller neun Kommunen im Kreis Viersen gewendet: Sie warnt davor, differenzierte Hebesätze für die Grundsteuer einzuführen.

Hintergrund: Nach der vom Bundesverfassungsgericht angestoßenen Grundsteuerreform beraten die Verantwortlichen in den Kommunen laut IHK darüber, ob sie differenzierte Hebesätze einführen möchten. Der Landtag habe den Städten und Gemeinden die Möglichkeit eingeräumt, unterschiedliche Hebesätze für Wohn- und Nicht-Wohngrundstücke zu erheben.

Mögliche Probleme für
mittelständische Unternehmen

So sollten Wohngebäude nicht zu stark belastet werden. Insgesamt sollten die Hebesätze aber so gestaltet werden, dass unterm Strich die Einnahmen jeder Kommune im Vergleich zur Zeit vor der Reform unverändert bleiben. IHK-Hauptgeschäftsführer Jürgen Steinmetz bezweifelt, dass eine solche Differenzierung gerecht ist. Diese führe zu einer Ungleichbehandlung von Wohn- und Nicht-Wohngrundstücken. „Wenn etwas weniger wert ist, sollte dies auch geringer besteuert werden“, sagt Steinmetz. „Ich sehe insbesondere Probleme für viele mittelständische Unternehmen, auf deren Grundstücken sich sowohl Wohn- als auch Betriebsgebäude befinden.“ Diese werden schließlich künftig dem höheren Hebesatz unterliegen, selbst wenn das Grundstück teilweise auch zu Wohnzwecken genutzt wird.

Die IHK geht zudem davon aus, dass Unternehmen in Zentrumslage durch die Grundsteuerreform vor deutlichen Mehrbelastungen stehen könnten. Diese würden bei der Differenzierung zwischen Wohngrundstücken und Nicht-Wohngrundstücken verstärkt.

„Das wäre gerade für viele Einzelhändler in der momentan schwierigen Zeit eine weitere Hypothek“, warnt Jürgen Steinmetz und verweist außerdem auf die nach seiner Ansicht unsichere Rechtslage bezüglich differenzierter Hebesätze.

(hh)