3000 Euro für Wut-Post auf Facebook

Die Tochter eines Brüggeners war auf dem Nachhauseweg belästigt worden. Der Mann beschwerte sich online.

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Brüggen/Nettetal. Der Fall hatte Ende Januar hohe Wellen geschlagen: Ein 37-Jähriger hatte voller Zorn in einer Brüggener Facebook-Gruppe berichtet, seine Tochter sei auf dem Nachhauseweg von der Schule von drei „Asylanten“ belästigt worden. Verhängnisvoll für ihn war der zweite Satz der öffentlichen Nachricht: „Lieber Bürgermeister, sollte sich dies wiederholen, dann brennt deine Turnhalle.“

Es entstand eine riesige Diskussion über die wütende Aussage. Einige Leser machten den Mann darauf aufmerksam, dass es sich ihrer Meinung nach um eine Drohung handele, die strafrechtlich relevant sei.

Einer hatte auch noch einen anderen Gedanken: „Stell dir vor, jemand anderes übernimmt deine Idee, oder es gibt einen elektrischen Kurzschluss, dann denken alle, dass du das warst.“ Andere wiederum bekundeten Zustimmung. „Ich bin mir sicher, jeder würde so reagieren, wenn es an die eigenen Kinder geht. Da kann man nur Wut und Hass bekommen“, schrieb eine Frau.

Nachdem mehrere Leser daraufhin die Polizei informiert hatten, wurde diese tätig. Beamte suchten den Mann noch am selben Abend auf. Wie das Gespräch verlaufen ist, wissen nur die Beteiligten.

Aber anscheinend soll der 37-Jährige versichert haben, dass er nicht die Absicht gehabt habe, irgendetwas anzuzünden. Es sei seine erste Wut gewesen. Die Beamten dagegen machten klar, dass es besser sei, nicht (nur) in sozialen Medien von Straftaten zu berichten, sondern zuerst die Polizei zu informieren. Nur sie allein sei für die Verfolgung von Straftaten zuständig.

Wut-Post bei Facebook des 37-jährigen Angeklagten

Der Staatsschutz Mönchengladbach begann mit den Ermittlungen wegen des Verdachts der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten. Der Paragraf 126 Strafgesetzbuch sieht dafür eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor.

Tatsächlich erhielt der 37-Jährige nun vom Amtsgericht Nettetal einen Strafbefehl über 30 Tagessätze zu je 100 Euro, soll also 3000 Euro zahlen, wie die Direktorin des Amtsgerichts, Dagmar Emmrich-Ipers bestätigt. Gegen diesen Strafbefehl kann der Mann Einspruch einlegen. Die Frist ist noch nicht abgelaufen. Tut er das, kommt es zu einer Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht. Akzeptiere er den Strafbefehl, komme dieser einem Urteil gleich. Aber es wurden auch Ermittlungen aufgenommen, um die drei Männer zu finden, die das Mädchen belästigt haben sollen. Das Verfahren liegt derzeit bei der Staatsanwaltschaft Krefeld, die Ermittlungen laufen, bestätigte Staatsanwältin Anna Stelmaszczyk, die zu dem laufenden Verfahren aber keine weiteren Auskünfte erteilt.