Baurecht für acht Wohnungen erteilt

Anwohner der Breyeller Straße haben ihren Widerstand gegen das Vorhaben aufgegeben.

Lobberich. Detlev Jansen hat es nicht schwarz auf weiß, aber er erinnert sich noch ganz genau: „Wir durften 1999 nicht höher bauen“, sagt er mit großer Bestimmtheit. Der IT-Fachmann hätte auf die zwei Geschosse des Hauses Bleichstraße 59 gern noch einen Drempel von 1,20 Meter Höhe gesetzt, um den Dachraum auszunutzen. Doch das Bauamt der Stadt lehnte ab — mündlich im Vorgespräch. Auch in den Akten beim Architekten Gustav Windeck aus Brüggen-Born fand sich kein Hinweis mehr, nur die Baugenehmigung. „Wir müssen uns in unser Schicksal fügen“, sagt Jansen und zieht einen Schlussstrich unter einen rund anderthalb Jahre währenden Kampf gegen die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Östlich Niedieckplatz“.

Stellungnahme der Stadt Nettetal

Er betrifft das frühere Gelände des Autohauses Hölter, das an der Breyeller Straße zeitweise einen Gebrauchtwarenhandel betrieb, nachdem eine Autoreparaturwerkstatt mit Tankstelle dort geschlossen hatte. Der Gebrauchtwarenhandel wurde später auf hinzu erworbenen Flächen am Hölter-Stammhaus Breyeller Straße, Ecke Johann-Cleven-Straße verlegt; hier entstanden nun zur Breyeller Straße hin zwei Achtfamilienhäuser. Die nötigen Autostellplätze wurden auf dem zur Bleichstraße hin offenen Gelände eingerichtet, das schon Jahrzehnte vorher mit zum Teil teerhaltigem Bauschutt aus der Breyeller Straße aufgefüllt und mit einer Asphaltdecke abgedichtet worden war. 1993 ergab eine Bodenuntersuchung eine erhebliche Belastung mit Schadstoffen.

Die Sanierung der Altlast will Axel Clemens, geschäftsführender Gesellschafter des Autohauses Hölter, nun mit dem Bau eines Hauses mit acht Wohnungen an der Bleichstraße verbinden. Gegen dieses Kompakthaus in einer Einfamilienhausumgebung liefen die Nachbarn Sturm. Doch sie erreichten lediglich, dass die maximale Gebäudehöhe um einen auf zwölf Meter herabgesetzt wurde. „Wir hätten ja auch so hoch bauen können, ist uns gesagt worden“, kommentiert Detlev Jansen und schüttelt angesichts seiner eigenen Erfahrungen den Kopf. Die Verwaltung formuliert vorsichtiger und schreibt, dass die mögliche Gebäudehöhe von Jansen „allerdings nicht ausgenutzt worden ist“.

Der Befürchtung eines Anliegers an der nördlichen Seite der Bleichstraße, durch den Neubau nur noch im Schatten zu wohnen und „kein Sonnenlicht mehr zu erhalten“, begegnet die Verwaltung mit diesem Hinweis: „Einen Anspruch auf gänzlich unverschattete Bauplätze kennt das Baurecht nicht.“ Die Bebauungsplanänderung wurde vom Ausschuss für Stadtplanung einstimmig genehmigt und vom Stadtrat als Satzung beschlossen. mm