„Fall Küppers“: Das sind die Folgen

Der Rat hat beschlossen, dass Thomas Küppers die GMG-Bezüge zurückzahlen muss. Aber wie geht es jetzt weiter? Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Viersen. „Ich bin überrascht und auch verärgert“, sagte Bürgermeisterin Sabine Anemüller (SPD), nach dem Ratsbeschluss zur „Causa Küppers“. „Wir hatten einen tragfähigen Kompromiss erabeitet. Unser Auftrag war es, eine beamtenrechtlich saubere Lösung zu erarbeiten, bei der Herr Küppers eine zusätzliche Vergütung erhält.“

Am späten Montagabend fiel die Entscheidung in der „Causa Küppers“: Der Rat entschied sich für das ungünstigste Szenario für den Wirtschaftsförderer und Geschäftsführer der Grundstücks-Marketing-Gesellschaft (GMG): Drei Anträge lehnte die Kommunalpolitik ab und beschloss nichts — in dem Bewusstsein, dass Thomas Küppers (48) damit die gesamten GMG-Bezüge in Höhe von 220 000 Euro zurückzahlen muss und dass gegen ihn ein Disziplinarverfahren eröffnet wird, weil der A15-Beamte seinen Zuverdienst bei seiner Dienstherrin nicht angegeben hatte. „Viele hatten offenbar das Gefühl, dass da gemauschelt wurde“, erklärte ein Insider die Stimmung und damit das Abstimmungsergebnis. Trotz der Entscheidung bleiben noch einige Fragen:

Die Stadt ist nun gehalten, die verwaltungsrechtlichen Schritte abzuarbeiten. Man werde Küppers nun anschreiben und sich über die Rückzahlung verständigen. Sollte dies schwierig werden, könnte die Angelegenheit schlussendlich vor dem Verwaltungsgericht enden. „Das Gericht wird aber keinesfalls über Geldsummen entscheiden. Der fehlende Behaltensentscheid wird dadurch nicht nachgeholt“, sagte Hauptamtsleiter Wolfgang Güdden. Die Bürgermeisterin stellte außerdem Strafantrag gegen Unbekannt, weil nicht-öffentliche Unterlagen an die Presse gelangt waren.

Der Wirtschaftsförderer und GMG-Geschäftsführer ist nur ein Akteur. Es wird eine Klärung der Verantwortlichkeiten geben, denn die Vergütungsvereinbarung und das Konstrukt sind nicht das Machwerk eines Einzelnen. Es gibt mehrere politische Verantwortliche.

SPD und Grüne hatten es in den Haushaltsreden angesprochen: Die Politik wird über die Personalunion Wirtschaftsförderer und GMG-Geschäftsführer sowie das gesamte Organisationskonstrukt nachdenken müssen. Martina Maaßen (Grüne): „Wir wollen die Personalunion nicht mehr. Mit der GMG sind wir schon seit längerem unzufrieden. Die Konzentration liegt da sehr auf Gewerbeansiedlungen. Wir setzen uns für eine Stadtentwicklungsgesellschaft ein, die die Stadt ganzheitlich betrachtet, ihre Sozialstruktur, den Wohnraum, die Arbeitsplätze . . .“ Manuel García Limia (SPD) sieht die GMG ebenfalls kritisch: „Man muss über alles offen nachdenken: Was sind ihre Aufgaben? Brauchen wir mehr Kontrollen? Die GMG birgt derzeit eine gewisse Intransparenz. Man kann überlegen, ob die Verwaltung nicht die Aufgaben übernehmen kann.“

Die Bürgervereinigung FürVie beantragte eine geheime Abstimmung. Dem wurde stattgegeben. FürVie brachte auch den Antrag eines kompletten Behaltensentscheides ein. Demzufolge hätte Küppers zusätzlich zur Beamtenbesoldung im höheren Dienst die GMG-Vergütung — 3000 Euro brutto monatlich plus eine Tantieme von fünf Prozent auf den GMG-Jahresüberschuss — nicht nur behalten können, sondern sie wäre weitere Jahre fortgeführt worden. Der Antrag von FürVie wurde mit 44 zu sieben Stimmen abgelehnt.

Die FDP beantragte, dem Wirtschaftsförderer die zusätzliche Vergütung bis zu einem Stichtag zu belassen und eine Neuregelung zu finden. Der Antrag wurde mit 40 zu zehn Stimmen abgelehnt.

Nach unseren Informationen wollte die SPD dem Vorschlag der Bürgermeisterin mehrheitlich zustimmen. Anemüllers Vorschlag sah vor, Küppers monatlich 1500 Euro für die GMG-Tätigkeit zu zahlen. Von den bisherigen Vergütungen hätte er 160 000 Euro zurückzahlen sollen. Der Antrag der Verwaltung scheiterte knapp mit 26 zu 23 Stimmen. Fest steht: Bei jeder der Abstimmungen muss es Abweichler gegeben haben.

Die CDU-Fraktion hatte mehrheitlich die Position: kein Behaltensentscheid und damit Rückzahlung von 220 000 Euro. Ratsherr Ralf Robertz (CDU) kommentierte den Beschluss: „Das ist keine harte Entscheidung. Es ist die, die das Gesetz vorsieht. Alles andere hätte die klare Linie verwischt. Es tut mir Leid für den Betroffenen, aber in der Sache ist es richtig.“