St. Huberter Baugebiet Zanger: Klage gegen Bebauungsplan

St. Hubert · Anwohner aus St. Hubert ziehen vor Gericht. Die Stadt will aber die Erschließung des neuen Wohngebietes fortsetzen.

Die Bauarbeiten für das neue Wohngebiet in St. Hubert liegen laut Stadt im Zeitplan. Und sie sollen trotz eines Gerichtsverfahrens weitergehen.

Foto: WZ/Tobias Klingen

Weihnachtsgrüße sehen eigentlich anders aus: Zwei Tage vor Weihnachten hat Hans Ferber, Erster Beigeordneter der Stadt Kempen, eher unerfreuliche Post bekommen. Im Bezug auf das geplante Baugebiet „Auf dem Zanger“ in St. Hubert sind Anwohner vor Gericht gezogen. „Wir haben uns eine sogenannte Normenkontrollklage eingefangen“, so Ferber in einem kurzfristig anberaumten Pressegespräch am Dienstagnachmittag. Diese Klage ziehe den Antrag von Anwohnern nach sich, den Bebauungsplan für nichtig zu erklären. Zudem liege ein Eilantrag vor, den Vollzug des Bebauungsplans auszusetzen, ergänzte der Beigeordnete.

Bereits im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans hatte es Kritik vonseiten der Anwohner gegeben. Konkret ging es darum, dass Nachbarn der Straße „Auf dem Zanger“ zu viel Verkehr und Lärm fürchten, weil die Erschließung des neuen Wohngebietes über „ihre“ Straße erfolgen soll. Die Verwaltung hielt diesen Protesten stets entgegen, dass diese Variante die erträglichste und letztlich aus Sicht der öffentlichen Hand die einzig machbare sei. „Belegt wurde dies im Planungsverfahren auch durch unter anderem ein Verkehrsgutachten“, so Ferber. Und unter Berücksichtigung der Aussagen von Sachverständigen gab die Politik der Verwaltung dann auch grünes Licht zur Umsetzung. Schließlich braucht man im Kempener Stadtgebiet dringend Wohnraum.

„An unserem Standpunkt hat sich auch nichts geändert. Wir sind davon überzeugt, dass sich das zu erwartende Verkehrsaufkommen im gesetzlichen Orientierungsrahmen befindet“, sagte der Technische Dezernent Marcus Beyer. Insofern ist nach einer Beratung der Verwaltungsspitze klar: „Wir machen weiter. Wir lassen uns von der Klage nicht beeindrucken“, so Hans Ferber, der im Rathaus für die juristischen Angelegenheiten zuständig ist.

Schon am Beyertzhof hatte es ein ähnliches Verfahren gegeben

Die Erschließungsarbeiten, mit der die Firma Lücker aus Viersen schon im Juni angefangen hat, sollen weitergehen. Ein laufendes Verfahren habe keine aufschiebende Wirkung, so Ferber. Solange das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster keine andere Entscheidung trifft, sei der Bebauungsplan rechtskräftig und auch so von einer Verwaltung umzusetzen. Sollte es seitens des Gerichtes zu einer Aussetzung kommen, „wäre das sicher ein Hemmschuh“, so Ferber: „Aber wir rechnen keinesfalls damit.“

Mit Normenkontrollverfahren in St. Hubert hat die Stadt Kempen schon Erfahrung. Mit ähnlichen Argumenten in drei unterschiedlichen Verfahren hatten bereits Anwohner der Straße „Am Beyertzhof“ versucht, die Zufahrt zum inzwischen eröffneten Seniorenheim zu verhindern. Auch damals war es um Lärm- und Verkehrsbelastungen gegangen. „Und wir haben alle drei Verfahren gewonnen“, machte Hans Ferber am Dienstag noch einmal deutlich. Im jetzigen Verfahren trifft die Stadt übrigens auch auf einen alten Bekannten. Die „Zanger“-Anwohner lassen sich wie schon die Nachbarn vom Beyertzhof vom Düsseldorfer Anwalt Alexander Arndt vertreten.

Erschließungsarbeiten
sollen im Herbst beendet sein

Zurück ins Baugebiet: Dort läuft bei der Verlegung der Versorgungsleitungen und der Erstellung der Baustraßen alles nach Plan, so Marcus Beyer. In einigen Monaten sollen auch die Stadtwerke mit dem Bau eines Blockheizkraftwerks (BHKW)  zur Fernwärmeversorgung beginnen. Unterm Strich soll im September oder Oktober alles fertig sein. Etwa zu diesem Zeitpunkt sollen dann auch die Grundstücke an potenzielle Häuslebauer verkauft werden. Der Bebauungsplan sieht 76 Einfamilien- sowie vier oder fünf Mehrfamilienhäuser vor. Die Grundstücke befinden sich nach Angaben der Verwaltung etwa zur Hälfte im städtischen Besitz. Das Liegenschaftsamt wolle nun die mehr als 300 Interessenten auf einer Warteliste noch einmal anschreiben und abklopfen, ob noch Interesse besteht. An die Übriggebliebenen werden dann nach einer Art Punktesystem die Grundstücke vergeben.