Anweisungen Corona im Kreis Viersen: Schwimmbäder dicht, Altenheime schränken die Besuchszeiten ein
Kempen/Kreis Viersen · Das öffentliche Leben steht wegen des Coronavirus still. Politische Ausschüsse in Kempen stehen vor der Absage.
Im Zusammenhang mit dem Kampf gegen das Coronavirus werden auch immer mehr öffentliche Einrichtungen geschlossen. Seit Samstag ist auch das Kempener Schwimmbad Aqua-Sol geschlossen. Ebenso die Schwimmbäder in Grefrath, Willich und Tönisvorst. Auch Museen und Büchereien haben nicht mehr geöffnet. Ebenso Jugendfreizeiteinrichtungen und Senioren-Treffs. Ebenso sind Sportplätze und Turnhallen in den meisten Kommunen nicht mehr geöffnet.
In den Seniorenheimen haben die Betreiber nach einem Erlass des Landes die Besuchszeiten eingeschränkt. In den Kempener Stiften Von-Broichhausen und St. Peter gilt ab Montag eine tägliche Besuchszeit von 14.30 bis 16.30 Uhr. „Die Zugänge zur Einrichtung sind zu minimieren“, teilt die Stiftung Hospital zum Heiligen Geist als Trägerin der Seniorenheime mit. In den Eingangsbereichen sollen daher die einzelnen Besuche protokolliert werden. Das Café Eiger im Von-Broichhausen-Stift bleibt bis auf weiteres komplett geschlossen. Alle öffentlichen Veranstaltungen in den Kempener Altenheimen sind abgesagt.
Auch die Alexianer GmbH, die die Seniorenheime in St. Tönis und Vorst betreibt, setzt den landesweiten Erlass in Sachen Besuchseinschränkung um. Für beide Häuser gilt ein täglicher Besuchskorridor von 15 bis 17 Uhr. Die landesweiten Vorschriften gelten logischerweise in Kempen und Tönisvorst sowie in allen anderen Senioreneinrichtungen:
„Besuche sind ab sofort auf das Notwendigste zu beschränken; Bewohner eine Person je Tag. Die Besuche sollen maximal eine Stunde dauern. Die Bewohner sind von der Einrichtung über persönliche Schutzmaßnahmen zu unterweisen und haben diese einzuhalten. Gemeinschaftsaktivitäten mit Externen sind ab sofort untersagt. Besuche haben nur noch auf dem Zimmer stattzufinden, nicht mehr in Gemeinschaftsräumen.
Es soll eine Besucher- und Mitarbeiterregistrierung mittels Register eingeführt werden. Die Erfassung stellt ein wichtiges Instrument für die Ermittlung von Kontaktpersonen zum Nachweis von Infektionsketten dar.
Personen, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet oder einem besonders betroffenen Gebiet entsprechend der jeweils aktuellen Festlegung durch das Robert-Koch-Institut (RKI) aufgehalten haben, dürfen für einen Zeitraum von 14 Tagen seit Rückkehr aus einem dieser Gebiete diese Einrichtungen nicht betreten. Es können Ausnahmen für nahestehende Personen (z.B. im Rahmen der Sterbebegleitung) im Einzelfall unter Auflagen zugelassen werden. Diese Einschränkungen gelten zunächst bis zum 19.04.2020.“
Die Frage, wie es mit der politischen Arbeit in Kempen weitergeht, will die Stadt am Montag mit den Fraktionen klären. Von FDP und Grünen gibt es bereits die Forderung, die Ausschüsse der kommenden Wochen abzusagen. Am Montagabend steht als erstes der Sportausschuss an. „Inwieweit die Ausschusssitzungen bis 19. April ausgesetzt werden, wird morgen innerhalb der Verwaltung in Abstimmung mit der Politik entschieden“, so die Verwaltung.