Behörden Coronavirus in Kempen: So geht’s in Schulen und Kitas weiter

Kempen/Kreis Viersen · Die Behörden setzen den landesweiten Schließungs-Erlass wegen des Coronavirus um. Vor allem im Kita-Bereich gibt es aber eine ganze Menge zu beachten. Ein Überblick über aktuelle Entwicklungen.

Die Gebäude von Schulen und Kitas sind ab Montag grundsätzlich nicht mehr in Betrieb. An der Kempener Astrid-Lindgren-Schule hängen bereits entsprechende Hinweise.

Foto: Reimann, Friedhelm (rei)

Freitag, der 13. März – seit diesem Tag erleben Bürger und Behörden in den Städten und Gemeinden ohne Frage den bisherigen Höhepunkt der Coronakrise. Durch den Erlass des Landes Schulen und Kitas bis zum 19. April zu schließen, haben die Menschen das Signal, dass das öffentliche Leben aus Sorge vor einer Ausbreitung des Coronavirus stillgelegt werden muss. Seit Freitag versenden die Kommunen immer neuerliche Meldungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus. Die WZ fasst die Entwicklungen des Wochenendes im Kreis Viersen zusammen.

Übergangszeit in Schulen

In den Schulen und Kitas geht bis 19. April nichts mehr. Für die Schulen im Kreis Viersen gilt noch eine Übergangszeit. Das heißt, dass Eltern ihre Kinder noch bis einschließlich Dienstag zur Schule schicken können, wenn keine andere Betreuungssituation möglich ist. „Die Schulen stellen an diesen beiden Tagen während der üblichen Unterrichtszeit eine Betreuung sicher. Montag und Dienstag wird die Betreuung der Kinder sichergestellt, um die externe Betreuung durch Eltern organisieren zu können. Die Einzelheiten regelt die Schulleitung“, teilte die Stadt Kempen am späten Freitagabend mit.

Kitas grundsätzlich nicht offen

In den Kindertagesstätten ist schon ab Montag nichts mehr zu machen. Entsprechende Einrichtungen dürfen nach dem Erlass des Landes nicht mehr betreten werden. Um die Kinder von Eltern betreuen zu können, die in „systemrelevanten Berufen“ arbeiten, bleiben aber dennoch die Kitas geöffnet. „Die Kindertagesstätten werden geöffnet sein, um Kinder dieser Schlüsselpersonen zu betreuen“, sagte Kempens Pressesprecher Christoph Dellmans am Sonntag zur WZ. Ursprünglich wollte die Stadt dies in vier Einrichtungen in Kempen, St. Hubert und Tönisberg tun. Diese Idee war aber am Sonntag schon wieder hinfällig, weil Virologen davor gewarnt hätten, die Kinder durch solche Maßnahmen zu „mischen“. Es kann nun also durchaus sein, dass in einer Kita beispielsweise zwei oder drei Kinder betreut werden. „Und das jeweilige Kind muss in der Gruppe betreut werden, in der es ansonsten auch ist“, ergänzte Dellmans.

Doch wer zählt denn zu den Schlüsselpersonen? Und welche Kinder dürfen noch betreut werden? Dazu hat das Land einen Kriterienkatalog zusammengestellt – zitiert nach einer Veröffentlichung der Stadt Kempen:

1) Beide Elternteile bzw. ein alleinerziehender Elternteil arbeiten in einem Bereich, der für die Aufrechterhaltung von systemkritischen Infrastrukturen notwendig ist und können keine Alternativ-Betreuung ihrer Kinder organisieren. Dazu zählen zum Beispiel folgende Berufsgruppen: Ärzte, Kranken- und Altenpflege, Kinder- und Jugendhilfe, Polizei, Feuerwehr, öffentliche Verwaltung etc.

2) Das Kind/die Kinder weist/en keine Krankheitssymptome auf.

3) Das Kind/die Kinder steht/en nicht in Kontakt zu infizierten Personen bzw. seit dem Kontakt mit infizierten Personen sind 14 Tage vergangen und es/sie weist/en keine Krankheitssymptome auf.

4) Das Kind/die Kinder haben sich nicht in einem Gebiet aufgehalten, das durch das Robert Koch-Institut (RKI) aktuell als Risikogebiet ausgewiesen ist (tagesaktuell abrufbar im Internet unter: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html) bzw. 14 Tage seit Rückkehr aus diesem Risikogebiet vergangen sind und es/sie zeigt/en keine Krankheitssymptome.

Um einen Not-Platz für Schüler oder Kita-Kinder zu bekommen, müssen Eltern einen entsprechenden Antrag stellen. Die Städte Kempen und Willich haben das Formular im Internet bereitgestellt. Ebenso der Kreis Viersen, der mit seinem Jugendamt unter anderem für die Kitas in Grefrath und Tönisvorst zuständig ist.

Zum Start der Notbetreuung wird die Stadt Kempen am Montag in jeder Kita eine Person mit ordnungsbehördlichen Kompetenzen platzieren. „Falls es zu unterschiedlichen Auffassungen kommt“, so Dellmans. Wichtig ist, dass die Eltern ihren Anspruch auf Not-Betreuung nachweisen. Am besten solle der ausgefüllte Antrag gleich mitgebracht werden. Die Hinweise auf das Formular im Internet hat die Stadt schon das ganze Wochenende über offensiv beworben.

Aber grundsätzlich gilt, dass die Kindertagesstätten für die meisten Personengruppen geschlossen bleiben. Und: Die Kitas Spatzennest, St. Raphael und St. Peter Allee sowie die Gemeinschaftsgrundschule in St. Hubert bleiben für alle bis 26. März geschlossen. Diese waren bereits vor dem landesweiten Erlass geschlossen worden, weil möglicherweise ein Kontakt zwischen Kindern und Erziehern sowie infizierten Personen bestanden hat (die WZ berichtete). Nach Angaben der Stadt werden die Einrichtungen in den kommenden Tagen desinfiziert.

Beim Personal sieht es so aus, dass die Erzieherinnen und Erzieher am Montag „normal zum Dienst“ kommen. Ebenso die Lehrer aller Schulen. Auch hier ausgenommen die Kitas Spatzennest, St. Raphael und St. Peter Allee sowie die GGS St. Hubert. In diesen Einrichtungen sind alle Mitarbeiter bis 26. März vom Dienst freigestellt, so Christoph Dellmans.

Werden Gebühren erstattet?

Unter einigen Eltern taucht nun auch schon die Frage auf, inwieweit die Kommunen die Gebühren für die Kita-Betreuung für die Schließungszeit erstatten. „Inwieweit Kita-Gebühren in der Ausfall-Phase erstattet werden, wird in den nächsten Tagen geprüft und entschieden“, teilte Stadtsprecher Dellmans auf Anfrage mit.

Keine privaten Ideen gewünscht

Unterdessen bieten immer mehr Privatleute und Geschäfte an, die Kinder bei sich zu betreuen. Via Facebook machte zum Beispiel Spielwaren Janssen in Kempen an der Engerstraße dieses Angebot. Davon rät die Stadt Kempen aber ab. „Die Stadt Kempen bittet eindringlich darum, von einer privaten Betreuung der Kinder abzusehen. Ein gut gemeintes Angebot  erhöht das Ansteckungsrisiko im Kinderbetreuungsbereich. Die Betreuung u.a. in Ladenlokalen mit Kundenverkehr bewirkt das Gegenteil und läuft dem Sinn und Zweck der erfolgten Kita- und Schulschließungen zuwider“, heißt es in einer Mitteilung der Verwaltung.

Weitere Infos bei den Kommunen unter: