Es gibt keine Schwarzbau-Kontrolle

Vor allem in den Schrebergärten am Steinpfad soll es viele illegale Bauten geben. Um das im Blick zu haben, mangelt es der Stadt Kempen nach eigenen Angaben an Personal.

Foto: Kurt Lübke

Kempen. Kurz vor dem Ende der Sitzung des Planungsausschusses wurde es noch einmal richtig interessant. Unter dem Tagesordnungspunkt „Anfragen“ kam Michael Rumphorst (Die Grünen) auf das Thema Schwarzbauten in Kempen zu sprechen. „Insbesondere im Schrebergarten-Viertel am Steinpfad zwischen St. Töniser und Vorster Straße nehme ich regelmäßig Bautätigkeiten wahr. Das kann doch nicht alles genehmigt sein, oder?“, fragte der Ratsherr.

Die Antwort von Planungsamtsleiter Heinz-Peter Cox kam prompt: „Von diesen Bauten ist gar keiner genehmigt.“ Wenn in diesen Gärten beispielsweise ein Schuppen entsteht, könne es sich nur um einen Schwarzbau handeln. Weil entsprechende Gebäude in diesem Areal gar nicht genehmigt werden dürfen.

„Dann darf ich doch an dieser Stelle ausdrücklich darum bitten, dass die Verwaltung sich mit dem Thema beschäftigt“, so Rumphorst. „Da muss ’was unternommen werden.“ Der Planungsamtsleiter entgegnete, dass es im Rathaus dafür schlichtweg kein Personal gebe. Langfristige Krankheiten von Mitarbeitern spielten dabei eine Rolle. Laut Cox ist die Lage so schlecht, dass man in Sachen Schwarzbauten derzeit überhaupt nicht kontrollieren könne. „Dazu fehlen uns die Leute“, so der Amtsleiter. Alleine durch Anzeigen würden derzeit in Kempen etwa 80 sogenannte Schwarzbau-Verfahren laufen. Alles darüber hinaus sei nicht leistbar.

Das sorgte in den Reihen der Politiker für Raunen und Staunen. Im Gemurmel der Politiker war unter anderem der Begriff „Freifahrtschein“ zu hören.

Michael Rumphorst bezeichnete diese Situation als heikel. Schließlich müsse die Verwaltung dafür sorgen können, dass entsprechende Bauten wieder abgerissen werden. Nach einigen Jahren komme dann möglicherweise das Argument der „Bauherrn“, dass ein Abriss nun „unverhältnismäßig“ sei. Heinz-Peter Cox vertrat die Meinung, dass ein illegaler Bau auch noch in zehn Jahren illegal sei. Und dass ein Abriss auch dann noch möglich bzw. rechtlich notwendig sei.

Dass in einem wohl illegal errichteten Gebäude im sogenannten Schrebergarten-Viertel auch illegale Aktivitäten ablaufen, hat übrigens ein Fall aus dem Jahr 2016 gezeigt. Damals entdeckte die Polizei unweit der St. Töniser Straße/Hülser Weg eine Hanfplantage in einem Gartenhaus. Auf dem rund 900 Quadratmeter großen Grundstück befand sich nach Angaben der Polizei eine „augenscheinlich professionell betriebene Hanfplantage“. Es soll sich um etwa 50 Cannabis-Pflanzen gehandelt haben.

Eigentümer und Bauherrn, die auf ihrem Grundstück in einem Baugebiet ein Gartenhaus oder einen Geräteschuppen planen, müssen sich übrigens keine Sorgen machen, dass dies eine illegale Aktion sein könnte. In den Bebauungsplänen der Wohngebiete ist festgelegt, was erlaubt ist. So gestattet die Kempener Verwaltung beispielsweise im künftigen St. Huberter Wohngebiet „Auf dem Zanger“ Garten- und Gerätehäuser bis zu einer Größe von „30 Kubikmeter umbautem Raum“.