Grefrath Gemeinsame Bestattung von Mensch und Tier in Mülhausen?

Wenn das Bistum Aachen zustimmt, will Pfarrer Johannes Quadflieg einem Grefrather Ehepaar diesen Wunsch erfüllen.

Der Mülhausener Friedhof an der Grasheider Straße.

Foto: Lübke, Kurt (kul)

Grefrath/Mülhausen. Der Grefrather Manfred Baum kann sich wahrscheinlich später mit seinen geliebten Hunden gemeinsam eine Urnen-Grabstelle teilen. „Ich habe ihm die mündliche Zusage gemacht unter der Voraussetzung, dass das Bistum Aachen zustimmt“, sagte Johannes Quadflieg, Pfarrer an St. Benedikt, auf Anfrage der WZ. „Es sieht aber sehr gut aus, dass das klappt.“ Man habe sich auf eine Brachfläche auf dem Friedhof in Mülhausen geeinigt, die vom übrigen Friedhof getrennt sei.

Ein Tier gilt in diesem Fall als sogenannte Grabbeigabe, die voraussetzt, dass in der Grabstätte bereits ein menschlicher Leichnam oder dessen Asche beigesetzt wird. Ein „vorausgehendes Begräbnis“ des Tieres ist ausgeschlossen.

Baum hatte zuvor einen Bürgerantrag an die Gemeinde Grefrath gestellt (die WZ berichtete), in dem er anregt, den Gemeindefriedhof an der Schap-hauser Straße so umzuwandeln, dass auf dem Friedhof die Bestattung von Tieren in einem Urnengrab als Grabbeigabe erlaubt wird. Über den Antrag hatte der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss schon Mitte August erstmals beraten.

Da es aber keine Einigung gab, wird das Thema in der heutigen Sitzung des Ausschusses erneut behandelt. Ihn und seine Frau interessiere das jetzt aber nicht mehr, so Baum, weil sich die beiden für den Friedhof in Mülhausen, den Geburtsort seiner Frau, entschieden hätten.

Die Grefrather Verwaltung hatte bereits erklärt, dass bei der Mitbestattung von Tieren die Totenwürde und das Empfinden der Bevölkerung zu berücksichtigen seien. Sie hatte auch empfohlen, diese Art der Bestattung nur auf einer separaten Fläche durchzuführen, um Konflikte mit Menschen zu vermeiden, die eine gemeinsame Bestattung von Mensch und Tier als unwürdig ablehnen und sich dadurch in ihrem eigenen Gedenken an ihre Verstorbenen gestört fühlen würden. Unzulässig sei zudem eine Bestattung, die das verstorbene Tier in der Wahrnehmung über die bestattete Person erhebe.