Kommunalwahl 2020 Kempener Wählerwanderungen
Kempen · Zur Kommunalwahl stehen kleinere Veränderungen der Stimmbezirke an. Betroffen sind das St. Peter-Stift und die Wiesenstraße.
In den Vorbereitungen zur Kommunalwahl 2020 stellt das Land die Kommunen vor die Aufgabe, die Wahlbezirke möglicherweise neu einteilen zu müssen. Hintergrund ist eine Änderung des Gesetzes: Bei der Ermittlung müssen nun die Einwohner unberücksichtigt bleiben, die nicht Deutsche sind oder nicht die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen. Diese gesetzliche Veränderung hat geringe Auswirkungen auf die Kempener Wahlbezirke. Auf der Tagesordnung des Wahlausschusses am kommenden Dienstag, 17. Dezember, stehen Veränderungen in zwei Wahlbezirken.
Für die Wahl am 13. September 2020 bleibt es in Kempen bei 20 Stimmbezirken, woraus sich per Gesetz 40 Ratsmitglieder plus Bürgermeister ergeben. In dieser Wahlperiode hat der Rat wegen Überhangs-Regelungen 44 Mitglieder plus Bürgermeister.
Zu viele Einwohner für
St. Peter-Stift und Wiesenstraße
In zwei der 20 Stimmbezirke muss die Stadt nun „umverteilen“. Die Bezirke 3060 (Katholische Grundschule Wiesenstraße) und 3090 (St. Peter-Stift) haben mehr Einwohner als maximal zugelassen. Die Obergrenze liegt bei 2095. Der Wiesenstraße sind 2114 Einwohner zugeordnet, dem St. Peter-Stift 2336, was vor allem am Neubaugebiet „An der Kreuzkapelle“ liegt. Daher schlägt die Verwaltung folgende Verschiebungen vor. Die 56 Bewohner von Schubert- und Mozartstraße sollen aus dem Bezirk Wiesenstraße herausgenommen werden. Diese sollen künftig im Bezirk 3050 (Thomaeum) wählen. Die 361 Bewohner von St. Peter Allee, Blatendoop, Eupener Straße, Saarstraße und Memelstraße müssen sich ebenfalls an ein neues Wahllokal gewöhnen. Statt im St. Peter-Stift sollen sie im Bezirk 3100 in der Kita Hoppetosse, Von-Bodeschwingh-Straße 3, wählen.
Wie die Auswirkungen bei der Stimmverteilung sein werden, ist nicht absehbar. 2014 hat die CDU alle 20 Bezirke in Kempen direkt gewonnen. In den nun von der Verschiebung betroffenen Bezirke waren die Ergebnisse folgendermaßen:
3050 (Thomaeum): Heike Höltken (CDU) 50,95%, SPD 16,92%, Grüne 15,72%, FDP 9,71%, Freie Wähler Kempen 3,8%, Linke 1,8%, NPD 1,1%.
3060 (Grundschule Wiesenstraße): Georg Funken (CDU) 40,49%, SPD 25,97%, Grüne 17,76%, FDP 7,12%, Freie Wähler 4,96%, Linke 3,25%, NPD 0,45%.
3090 (St. Peter-Stift): Jochen Houben (CDU) 44,92%, SPD 24,01%, Grüne 19,77%, FDP 4,71%, Freie Wähler 4,14%, Linke 2,17%, NPD 0,28%.
3100 (Kita Hoppetosse): Andreas von Brechan (CDU) 46,76%, SPD 22,57%, Grüne 16,2%, FDP 5,72%, Freie Wähler 5,29%, Linke 2,81%, NPD 0,65%.
Entscheidung zur Stichwahl
folgt am Ende der Woche
Am 13. September 2020 sind die Wähler in Kempen und in den anderen Kommunen des Kreises Viersen dazu aufgerufen, gleich vier Kreuzchen zu machen. Gewählt werden die beiden Kommunalparlamente Stadtrat und Kreistag. Zudem stehen die Personenwahlen für die Ämter der Bürgermeister und des Landrates an. Bei diesen Personenwahlen tritt mit großer Wahrscheinlichkeit auch eine Änderung ein. Die von CDU und FDP geführte Landesregierung hat mit ihrer Mehrheit im Landtag die Stichwahl abgeschafft. Bislang war es bei einer Bürgermeisterwahl so, dass wenn kein Kandidat mindestens 50 Prozent der Stimmen geholt hat, eine Stichwahl der beiden besten Kandidaten durchgeführt wurde. Nun soll der Sieger mit einer einfachen Mehrheit nach einem Wahlgang feststehen.
Kritiker sehen darin das Problem, dass der Sieger quasi gegen eine Mehrheit gewinnen kann. Bei beispielsweise vier Kandidaten könnte der Sieger mit 30 Prozent gewinnen, wenn sich die übrigen drei die Plätze mit 25, 25 und 20 Prozent (insgesamt 70 Prozent) teilen.
Zu diesen Kritikern gehören die Fraktionen von SPD und Grünen im NRW-Landtag in Düsseldorf. Sie kämpfen vor dem Verfassungsgericht des Landes für die Wiedereinführung der Stichwahl. Klarheit im Streit um die Stichwahl soll am Freitag, 20. Dezember, herrschen. Dann will das NRW-Verfassungsgericht seine Entscheidung verkünden.