Stellenplan wird angepasst Kempener Rettungsdienst erhält neues Personal

Kempen · Der neue Dienstbedarfsplan verlangt eine Aufstockung.

Im Rettungsdienst sollen in Kempen künftig mehr Mitarbeiter tätig sein, statt 42 sollen es 47 sein.

Foto: Norbert Prümen

(hgs) Die Rettungswache Kempen ist personell unterbesetzt. Das teilte der Beigeordnete und Kämmerer Jörg Geulmann im Ausschuss für Ordnung und Rettungswesen mit. Im März hatte der Kreistag Viersen aufgrund einer Mitteilung des Amtes für Bevölkerungsschutz die Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans und damit die Anpassung des Stellenplans für die Rettungswache Kempen beschlossen. Demnach muss hier das Personal von derzeit 42 auf 47 Mitarbeiter aufgestockt werden. Drei Rettungssanitäter müssen für den zusätzlichen Krankentransportwagen eingestellt werden. Ferner wird eine zusätzliche Stelle für einen Leiter der Rettungswache ausgeschrieben. Da die Wache seit 2020 vom Gesundheitsamt Viersen auch als Lehrrettungswache anerkannt wird, gibt es drei Ausbildungsstellen. Bisher wurden zwei Azubis nach ihrer Abschlussprüfung als Notfallsanitäter übernommen. Das gilt jetzt auch für den dritten Azubi, der sich sonst auf dem freien Arbeitsmarkt bewerben würde, wo nur schwer Notfallsanitäter zu finden sind. Durch das zusätzliche Personal entstehen jährlich Kosten in Höhe von 255 600 Euro, die durch die Krankenkassen im Rahmen der Gebührenkalkulation refinanziert werden. Beschlossen wurde die neue Gebühren-Satzung für die Inanspruchnahme der Krankenwagen und der notärztlichen Versorgung. Anschließend sollte über die Betriebskostenabrechnung der Rettungswache für 2021 beraten und zur Kenntnis genommen werden. Die Vorlage wies einen Fehlbetrag von 64 085 Euro aus. Im Vorjahr waren es 497 296 Euro. Allerdings wurde dieser Tagungsordnungspunkt gestrichen. „In der Vorwoche ist mir aufgefallen, dass in der Satzung andere Zahlen stehen als in der Betriebskostenabrechnung. Dabei haben wir festgestellt, dass die Zahlen in der Satzung richtig sind, in der Betriebskostenabrechnung aber nicht, die sowieso nur vorläufig ist, weil im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten noch gar nicht alle Kosten, gerade wenn es um die Abschreibung geht, behandelt worden sind“, erklärte Kämmerer Geulmann.

(hgs)