Kita-Beiträge: Die CDU fordert mehr Gerechtigkeit
Die Staffelung der Einkommen soll reformiert werden. Bisheriges Modell sei veraltet.
Kempen. Die Stadt Kempen steht vor einer Reform der Satzung für die Elternbeiträge in Offenen Ganztagsschulen und Kindertagesstätten (Kita). Einen solchen Antrag hat die Fraktion der CDU jetzt im Büro von Bürgermeister Volker Rübo (CDU) gestellt. Die Fraktion greift damit Vorschläge auf, die die Grünen in den vergangenen Jahren schon mehrfach gemacht haben — zuletzt im November 2012.
Aus Sicht der Christdemokraten lassen sich bei den derzeitigen Einkommensstufen in der Beitragstabelle keine nachvollziehbaren Grundlagen oder „ein roter Faden“ erkennen. „Die Beitragshöhen sind überholt“, heißt es im Antrag der CDU. Die Sprünge zwischen den Einkommensstufen seien zu groß und nicht nachvollziehbar.
Als Beispiel nennt die CDU die Einkommensstufe von 26 001 bis 39 000 Euro, in der die Beitragshöhe für alle Eltern gleich hoch ist. „Ein Jahreseinkommen von 26 001 Euro lässt aus sozialer und wirtschaftlicher Sichtweise keine Vergleichbarkeit mit einem Jahreseinkommen von 39 000 Euro zu“, findet die CDU.
Die Leistungsfähigkeit von Eltern sei deutlich höher, wenn monatlich 1000 Euro mehr zur Verfügung stünden. Gleiches gelte für die Einkommensstufe von 39 001 bis 52 000 Euro. Um das zu ändern, will die CDU künftig die Beiträge in 20 Schritten à 5000 Euro regeln.
Ebenfalls ändern wollen die Christdemokraten die Grenze zur Beitragsfreiheit von Eltern. Die liegt derzeit bei 16 000 Euro. Künftig sollen Eltern mit einem Jahreseinkommen bis 20 000 Euro vom Beitrag befreit werden. Eltern mit einem geringeren Einkommen sollen so entlasten werden.
Auch bei den hohen Einkommensstufen steht aus Sicht der CDU eine Reform an. „Über 75 000 Euro soll es künftig weitere Stufen geben“, sagt Fraktionschef Wilfried Bogedain. „Die jetzigen höchsten Beiträge werden in unserem Entwurf aber erst bei einem Einkommen von etwa 90 000 Euro erreicht, allerdings werden die Eltern mit einem noch höheren Einkommen künftig höher belastet. Hier allerdings auch nur schrittweise bis zu einer Einkommensstufe von 125 000 Euro“, so Bogedain.
„Wir gehen davon aus, dass die Änderungen kostenneutral sind und sich durch eine erkennbare Gerechtigkeit auszeichnen“, sagt der Fraktionsvorsitzende. An der Regelung, dass Geschwisterkinder beitragsfrei sind, will die CDU festhalten.
Der grüne Anstrich des Antrages ist den Christdemokraten durchaus bewusst: Man greife einen Gedanken vom 22. November 2012 auf. Durch die Antragsrücknahme der Grünen sei dieser aber erledigt, so die CDU in einer Mitteilung. Das Ziel der CDU sei nicht eine „Umverteilung von oben nach unten“, wie es die Fraktion der Grünen in einem Antrag vom 25. Januar 2012 formuliert habe.
„Ziel unseres Antrags ist vielmehr die Herbeiführung einer erkennbar höheren Beitragsgerechtigkeit und einer Sozialverträglichkeit zwischen Beitragshöhe und Einkünften.“