Kita-Urteil: Stadt Kempen wartet ab

Der Kreis begrüßt, dass die Kommunen einen Ausgleich bekommen.

Kempen/ Grefrath/ Nettetal. Gute Nachrichten für die Städte und Gemeinden: Sie müssen nicht allein die Kosten für den Ausbau der Betreuung der unter Dreijährigen (U3) tragen.

Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass die Kommunen für die Kosten des Ausbaus einen finanziellen Ausgleich vom Land erhalten müssen. Hintergrund des Verfahrens ist das Kinderbildungsgesetz (Kibiz), nach Eltern ab 2013 einen Anspruch auf einen U3-Platz für ihre Kinder haben.

Ingo Schabrich, Dezernent für Jugend und Bildung beim Kreis Viersen, begrüßte am Dienstag gegenüber der WZ das Urteil des Verfassungsgerichtshofes zu den Kita-Kosten: "Das sehe ich sehr positiv. Das Urteil zeigt, dass nicht alle Kosten auf die Kommunen abgewälzt werden können."

Der Kreis ist bei der Kinderbetreuung unter anderem in Grefrath und Nettetal zuständig. Zu den einzelnen Kosten in den Kommunen konnte Schabrich nichts sagen: "Das haben wir nicht einzeln aufgeschlüsselt."

Bei der Stadt Kempen will man sich das Urteil zunächst genauer ansehen. "Es muss erstmal klar sein, wie hoch dieser Ausgleich genau ist. Das muss in aller Ruhe geprüft werden", sagte der Erste Beigeordnete Hans Ferber am Dienstag.

Um ausreichend U3-Plätze zu haben, müssen in Kempen bis 2013 noch etwa 60Plätze geschaffen werden. Dann könnten in der Stadt 240 Kinder unter drei Jahren betreut werden.

Bis Ende 2011 werden im Katholischen Kindergarten Hermann-Josef, in der Kita Pusteblume, in der Kita "Unter den Weiden" sowie in der katholischen Einrichtung Christ-König 36 neue U3-Plätze geschaffen. Umgebaut werden soll auch die Regenbogen-Tagesstätte an der Straelener Straße.