NRW Der LVR leistet viel Hilfe im Kreis Viersen

Kreis Viersen · Der Betrag floss 2020 für verschiedene Leistungen in den Kreis Viersen.

Der LVR fördert nun auch Ausflüge, etwa in den Archäologischen Park Xanten.

Foto: Christoph Reichwein (crei)

. (Red) Der Kreis Viersen hat im Haushaltsjahr 2020 eine Umlage in Höhe von 75,7 Millionen Euro an den Landschaftsverband Rheinland (LVR) gezahlt. Im gleichen Zeitraum sind Leistungen in Höhe von 167,3 Millionen Euro in den Kreis geflossen. Mehr als 97,9 Millionen Euro hiervon gingen auf den Haushalt des LVR zurück; weitere rund 69,4 Millionen Euro stammten aus Bundes- und Landesmitteln, die vom LVR bewirtschaftet werden, sowie aus der Ausgleichsabgabe.

Der überwiegende Teil der in 2020 erbrachten Leistungen wurde als Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen gezahlt. Die Eingliederungshilfe umfasst im Wesentlichen Leistungen der Frühförderung, der medizinischen Rehabilitation, der Teilhabe am Arbeitsleben, Leistungen zum Wohnen und zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Zum Leistungsspektrum des LVR gehören ebenso Hilfen für Pflegebedürftige und Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten, Leistungen für Förderschulen, die Kriegsopferfürsorge und Hilfe für schwerbehinderte Menschen im Beruf. Ein weiterer Großteil der Mittel ist in 2020 zur Förderung der Kindertagesbetreuung geleistet worden. Darüber hinaus hat der LVR Aktivitäten im Rahmen der Kulturpflege gefördert.

Der LVR spielt mit seinen Einrichtungen im Kreis auch eine wichtige Rolle als Arbeitgeber: Insgesamt arbeiten in der LVR-Jugendhilfe Fichtenhain, in der LVR-Schule für Kranke, der LVR-Klinik Viersen und der LVR-Klinik für Orthopädie Viersen sowie im LVR-Verbund Heilpädagogischer Hilfen mehr als 1860 Mitarbeitende, die beim LVR beschäftigt sind.

Für Schulklassen und Kindertageseinrichtungen hat der LVR nun auch ein Angebot: Er übernimmt die Fahrtkosten für Tagesausflüge in die LVR- und Partnermuseen, darunter etwa der Archäologische Park Xanten. Mit dem „LVR-Mobilitätsfonds“ möchte der LVR Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen den Zugang zu Kultur erleichtern.

Schulen, Kindergärten und Kindertagesstätten im LVR-Verbandsgebiet können einen Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten zu den LVR-Museen und den Partnermuseen im LVR-Netzwerk Kulturelles Erbe stellen. Es handelt sich dabei um Kostenübernahme für den ÖPNV oder für einen Reisebus, falls das Museum mit öffentlichen Verkehrsmitteln nur schwer erreichbar ist. Kosten für Führungen oder museumspädagogische Angebote werden nicht erstattet.

(RP)