Mietspiegel in Grefrath Mieten steigen in Grefrath
Grefrath · Mietspiegel: Richtwerte für Mieten sind über einen Zeitraum von sechs Jahren gestiegen.
(ure) Klicken wir ins Internet: Anfang Februar war dort eine Maisonette-Wohnung in Grefrath in erster Etage und Obergeschoss zu finden: knapp 90 Quadratmeter, eigener Eingang, drei Zimmer, Küche, zwei Bäder, große Dachterrasse von rund 65 Quadratmetern, Abstellraum, Fußbodenheizung, hochwertige Fliesenböden, Neubau 2020. Die Nettokaltmiete pro Monat wird mit 825 Euro angegeben. Außerdem steht eine Garage mit Stellplatz zur Option. Eine gerechtfertigte Miete?
Hinweise dazu kann ein Bericht geben, den der Verein der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer für Krefeld und den Niederrhein, der Mieterverband Niederrhein und die Gemeinde Grefrath herausgegeben haben. Mitgewirkt an diesem Bericht zu den „Mietrichtwerten für die Sport- und Freizeitgemeinde Grefrath“ hat der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Viersen. Der Zweck dieser Mietrichtwerte: Er soll Vermietern und allen Interessenten anhand der sogenannten Mietrichtwerttabellen die Möglichkeit geben, die ortsübliche Vergleichsmiete für Grefrath zu finden, heißt es im Vorwort. Vergleicht man die Werte der Vorjahre, kommt man zum Schluss, dass Mieten in Grefrath teurer wird.
Entscheidend für die Mietrichtwerte ist einerseits das Wohnungsalter oder die Bezugsfertigkeit, andererseits die Wohnungsausstattung. In den Richtwerten sind die Betriebskosten (beispielsweise Heiz-, Nebenkosten oder auch Garagenmieten) nicht enthalten. Ermittelt wurde neben anderem ein Mietmittelwert. Der liegt in Grefrath bei Wohnungen erbaut vor 1948 – jeweils pro Quadratmeter – bei 4,45 Euro, 1948 bis 1957 bei 4,55 Euro, 1958 bis 1969 bei 4,75 Euro, 1970 bis 1976 bei 5,30 Euro, 1977 bis 1985 bei 5,70 Euro, 1986 bis 1992 bei 5,95 Euro, 1993 bis 2000 bei 6,45 Euro, 2001 bis 2008 bei 6,45 Euro, 2009 bis 2015 bei 6,65 Euro und schließlich 2016 bis 2022 bei 6,75 Euro.
Über die vergangenen Jahre gab es nur geringe Veränderungen
Dabei lässt sich über die vergangenen sechs Jahre eine nur relativ geringe Veränderung beschreiben. Bei Wohnungen erbaut vor 1948 lag der Wert im Jahr 2017 noch bei 4,15 Euro, im Jahr 2019 ebenfalls bei 4,15 Euro und im Jahr 2021 bei 4,25 Euro – auch hier jeweils pro Quadratmeter.
Die weiteren Werte für die entsprechenden Baujahre: 1948 bis 1957 (2017: 4,25 Euro, 2019: 4,25 Euro, 2021: 4,35 Euro); 1958 bis 1969 (4,45 Euro/4,45 Euro/4,55); 1970 bis 1976 (4,90/4,90/5,05); 1977 bis 1985 (5,30/5,30/5,45); 1986 bis 1992 (5,50/5,50/5,65); 1993 bis 2000 (5,70/5,70/5,85); 2001 bis 2008 (5,95/5,95/6,10); 2009 bis 2015 (6,05/6,05/6,20); und ab 2016 (6,15/6,15/6,30). Einen Anstieg um 15 Cent beobachtet man also von 2019 auf 2021, einen Anstieg zwischen 30 und 45 Cent in den Jahren von 2021 bis 2023.
Bei diesen Mittelwerten wird vorausgesetzt, dass zur Wohnung ein angemessener Nebenraum (im Sinne eines Abstellraums, eines Kellers und/oder einer Wasch- und Trockengelegenheit) gehört. Ausgegangen wird von einer durchschnittlichen Wohnung in einem Ein- oder Mehrfamilienhaus: 55 bis 90 Quadratmeter groß, abschließbar, Küche, zwei bis vier Zimmer.
Hinzugerechnet wird zudem eine überdurchschnittliche Wohnungsausstattung (beispielsweise hochwertige Fliesen, Fußbodenheizung, Aufzug, besonders gute Wohnlage oder auch eine kleinere Quadratmeterzahl).
Liegt die Wohnung im Souterrain oder über dem dritten Obergeschoss (ohne Aufzug), ist sie über 90 Quadratmeter groß, liegt das WC außerhalb der Wohnung, kommen prozentuale Abschläge in Frage.