Möhlenring-Attacke: Mit Haftbefehl gesuchter Kempener festgenommen

Kempen. Im Alter von 51 Jahren hatte er eine Frau auf offener Straße zusammengeschlagen, mit 53 Jahren sitzt er nun seine Strafe ab: Die Polizei hat am Freitagvormittag den Kempener verhaftet, der am 14. Februar 2011 eine damals 35-Jährige am Möhlenring attackiert hatte.

Nachdem der Mann, der im Oktober 2011 zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden war, vor einigen Wochen nicht zum Strafantritt erschienen ist, flatterte der Polizei gestern ein Haftbefehl ins Haus. „Der Mann wurde schnellstmöglich ausfindig gemacht und auf dem Hessenring festgenommen“, sagt Polizeisprecherin Antje Heymanns. Er sei jetzt in einer Justizvollzugsanstalt (JVA). Opfer erlitt physische und psychische Verletzungen Damit hat eine schier unendliche Justizgeschichte nun doch ihr Ende gefunden.

Die Geschichte, die viele Kempener in den vergangenen zwei Jahren bewegte, begann am Morgen des 14. Februars 2011. An der Kreuzung Möhlenring/Mülhauser Straße überquerte der damals 51-Jährige die Fahrbahn mit seinem Rad. Da die Ampel Rot zeigte, konfrontierte die zweifache Mutter ihn mit seinem Fehlverhalten. Daraufhin attackierte er die damals 35-Jährige.

Sie musste unter anderem Schläge und Tritte gegen Kopf und Oberkörper ertragen. Die Frau erlitt schwere physische und psychische Verletzungen. Nur das Eingreifen des damals 17-jährigen Cedric Kelleners verhinderte Schlimmeres. Der Schüler zog den Täter von der Frau weg und hielt ihn in Schach, bis die Polizei vor Ort war. Dies war besonders heikel, weil beim Täter später auch ein Messer sichergestellt wurde. Am Tatort wirkte der 51-Jährige auf die Beamten geistig verwirrt. Deshalb wurde er zunächst in eine Psychiatrie eingewiesen. Dort wurde allerdings keine psychische Krankheit festgestellt.

Außerdem war der Mann aus Sicht der Ärzte keine Gefahr für die Gesellschaft. Er wurde auf freien Fuß gesetzt. Im Oktober 2011 folgte dann der Prozess und das Urteil wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Krefelder Schöffengericht. Gegen das Urteil legte der Kempener Berufung und Revision ein. Später wurde ihm ein Strafaufschub genehmigt und er beantragte gar ein Wiederaufnahme vor dem Landgericht Kleve. Unter anderem diese Vorgänge führten dazu, dass der Kempener seine Strafe nicht antreten musste. Bis Freitag.