Telefonsprechstunde der Polizei Kreis Viersen Was tun gegen Nacktbilder per Messenger?
Kreis Viersen · Das Versenden von Nacktbildern kann zur unaufgeforderten Verbreitung von pornografischen Schriften gehören – und ist strafbar. Zum „Safer Internet Day“ bietet die Kreispolizei Viersen eine Telefonsprechstunde.
(msc) Gerade junge Menschen werden im Internet, in sozialen Medien und in Klassenchats in hohem Maß mit Missbrauchsdarstellungen, digitaler Gewalt und der Manipulation von Kindern und Jugendlichen durch Erwachsene (Cybergrooming) konfrontiert. Zum Flirten oder zur Selbstdarstellung werden oftmals völlig unbedacht Nacktbilder in Messenger-Diensten versendet.
„Es gibt jedoch klare Grenzen, die jeder kennen sollte, um sich nicht strafbar zu machen“, so die Kreispolizeibehörde Viersen. Am Dienstag, 6. Februar, findet der „Safer Internet Day“ statt. Das Schwerpunktthema „Let‘s talk about Porno! Pornografie im Netz“ steht in diesem Jahr im Mittelpunkt.
Die polizeiliche Kriminalprävention Viersen informiert Interessierte über Handlungsmöglichkeiten sowohl für junge Menschen als auch für deren erwachsenes Umfeld zum richtigen Umgang mit Missbrauchsdarstellungen oder Verbreitung pornografischer Inhalte und zeigt zudem Hilfeangebote für Betroffene von sexualisierter Gewalt auf. Am 6. Februar wird Bürgerinnen und Bürgern eine Telefon-Sprechstunde geboten. Interessierte können dort zwischen 10 und 12 Uhr unter der Nummer 02162 377-3144 Fragen stellen oder Anliegen mitteilen.
„Das Versenden von Nacktbildern kann zur unaufgeforderten Verbreitung von pornografischen Schriften gehören und ist nach § 184 Abs. 1 Nr. 6 Strafgesetzbuch (StGB) eine Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden kann. Das gilt gleichermaßen für Bilder und Videos“, so die Polizei weiter.
Polizei empfiehlt, durch Screenshots Beweise zu sichern
Wer unaufgefordert Fotos von Genitalien oder Nacktbilder zugesendet bekomme, solle durch Screenshots Beweise sichern, den Kontakt blockieren und melden, so die Polizei weiter. Wichtig sei es zudem, die Bilder nicht weiterzuverbreiten. Zudem könne man „jederzeit bei der Polizei eine Anzeige gegen den Täter erstatten. Bringen Sie dazu bitte auch das Handy, auf dem Sie die Dateien empfangen haben, mit“, so die Kreispolizeibehörde Viersen weiter.