Polizei Kreis Viersen Polizei warnt ausdrücklich vor Alkoholfahrten an Karneval
Kreis Viersen · Bei vielen Menschen gilt eine Fahrt unter Alkohol, zumal an Karneval, immer noch als Kavaliersdelikt. Die Polizei Viersen mahnt: Im Falle eines Unfalls bedeuten schon 0,3 Promille eine Straftat – auch mit E-Scooter oder Rad.
(svs) Die Karnevalstage stehen bevor und damit wird oft auch viel Alkohol konsumiert. Grund genug für die Polizei im Kreis Viersen, noch einmal ausdrücklich vor dem Fahren unter Alkohol zu warnen.
Das geringste Übel sei da noch der Verlust des Führerscheins. So seien im Januar 2024 insgesamt 22 Menschen bei Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss erwischt worden – einer weniger als im Vorjahreszeitraum.
Im Jahr 2023 hätten sich an Karneval gleich sieben Unfälle unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ereignet. Am Karnevalssamstag gab es zwei Schwerverletzte, zwei weitere Fahrer verunglückten allein und verletzten sich leicht. Schon ab 0,3 Promille liege im Falle eines Unfalls eine Straftat vor. „Denken Sie nicht, dass Sie sich an die Promillegrenze herantrinken können. Das hat noch keiner geschafft.
Denn bereits kleine Mengen Alkohol können – zum Beispiel in Verbindung mit Übermüdung – zur Fahruntüchtigkeit führen“, mahnt Polizeioberrat Peter Tillmanns, der Leiter der Verkehrsdirektion.
Dies gelte übrigens auch bei Fahrten mit dem Rad oder dem E-Scooter. „Viele haben hier die 1,6-Promille-Grenze im Auge. Aber schon ab 0,3 wird es im Falle eines Unfalls kritisch. Beim E-Scooter sind schon 0,5 Promille eine Ordnungswidrigkeit, 1,1 Promille stellen eine Straftat dar“, betont er.
Besonders gefährlich aber sei das Auto. „Wollen Sie lebenslang mit der Schuld leben, durch einen von Ihnen aufgrund Ihres Alkoholgenusses verursachten Verkehrsunfall schweres Leid über andere Menschen gebracht zu haben?“, fragt Tillmanns.
Aber selbst, wenn niemand verletzt oder gar getötet werde, könne eine solche Fahrt empfindliche Folgen für das eigene Leben haben: „Ist Ihnen klar, dass Sie aufgrund des Alkoholgenusses Ihren Führerschein verlieren können? Sind Sie sich der Konsequenzen für Ihren Beruf und Ihr Privatleben wirklich bewusst?“, führt der Verantwortliche für die Verkehrsüberwachung weiter aus. Besser sei eine Entweder-Oder-Herangehensweise: fahren oder trinken.