St. Tönis: Metallbaufirma gibt Langzeitarbeitslosem Arbeit Neue Chance für Langzeitarbeitslose
St. Tönis/Kreis Viersen · Ein neues Gesetz ermöglicht dem Jobcenter neue Förderungen: ein positives Beispiel aus der St. Töniser Metallbaufirma Kleefisch.
Marcel Willemsen hat schwere Zeiten hinter sich. Eine schwere Krankheit des Vaters, eigene gesundheitliche Probleme und ein Jobverlust wegen der Krise in der Textilbranche haben den jungen St. Töniser vor einigen Jahren aus der Bahn geworfen. Nun befindet sich der 35-Jährige aber im berühmten Licht am Ende des Tunnels. Und zwar dank einer speziellen Förderung durch das Jobcenter im Kreis Viersen. Das sogenannte Teilhabechancengesetz ermöglicht es ihm, bei der Metallbaufirma Kleefisch in St. Tönis zu arbeiten. „Ich habe Freude an der Arbeit und bekomme wieder Struktur in mein Leben“, sagt Willemsen.
„Wir sind froh, dass wir seit 1. Januar mit dem Teilhabechancengesetz mehr Chancen für alle Beteiligten haben“, sagt Franz-Josef Schmitz, Geschäftsführer des Jobcenters Kreis Viersen. Der Gesetzgeber habe die Voraussetzungen dafür verbessert, Langzeitarbeitslose zurück in den Arbeitsmarkt zu bekommen. Konkret habe das Jobcenter nun die Möglichkeit, den Unternehmen Arbeitskräfte zu finanzieren. Eine Firma, die einen Langzeitarbeitslosen einstellt, bekomme die Lohnkosten in den ersten beiden Jahren zu 100 Prozent vom Steuerzahler erstattet. Die Förderung sei bis zu fünf Jahre möglich – in den Jahren drei bis fünf reduziere sich die Beteiligung des Jobcenters am Lohn auf 90, 80 und dann 70 Prozent, so Schmitz. „Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer in den vergangenen sieben Jahren mindestens sechs Jahre lang Leistungen des Jobcenters bezogen hat“, sagt der Geschäftsführer.
Neben Vorteilen für die Leistungsbezieher sieht Schmitz auch welche für die Unternehmen in der Region. „Alle Unternehmen suchen Fachkräfte oder überhaupt Personal. Mit dem Teilhabechancengesetz bringen wir als Vermittler die Interessen zusammen.“ Über dieses Programm würden zwar keine Fachkräfte vermittelt, allerdings stecke in diesen Menschen das Potenzial über Hilfsarbeiten die vorhandenen Fachkräfte zu entlasten.
„Bei uns funktioniert das tadellos“, berichtet Hendrik Kleefisch von der gleichnamigen Metallbaufirma am Tempelsweg 11. Mitarbeiter Marcel Willemsen habe schon im vergangenen Jahr ein Praktikum bei Kleefisch absolviert. „Danach wollten wir eine geringfügige Beschäftigung auf 450-Euro-Basis vereinbaren“, ergänzt Kleefischs Schwester Silke, die ebenfalls im Familienunternehmen tätig ist. Die Vermittlung und die Gespräche mit den Experten des Jobcenters habe letztlich alle von der geförderten Lösung überzeugt. Hinzu komme eine Art Ausbildungs-Effekt, bestätigt Hendrik Kleefisch: „Das Modell ist natürlich nicht mit einer dualen Ausbildung zu vergleichen. Aber der Mitarbeiter lernt hier dazu. Beide Seiten profitieren.“
Das 1908 gegründete Familienunternehmen hat derzeit sieben Mitarbeiter, volle Auftragsbücher und eben jene Probleme, Fachkräfte und Auszubildende zu finden. „Meistens ist es so, dass junge Menschen zunächst Abitur machen und dann studieren wollen“, so Hendrik Kleefisch. Eine berufliche Ausbildung in einem Handwerksbetrieb habe in Deutschland nicht mehr den Stellenwert, den sie einmal hatte. Dem müssten alle Beteiligten entgegen steuern. Die Lösung über das sogenannte Teilhabechacengesetz könne da schon etwas auffangen.
Ob das neue Modell tatsächlich ein Erfolg wird, steht nach Angaben von Franz-Josef Schmitz noch nicht fest. „Das Gesetz gilt seit 1. Januar. Wir haben Mitte 2018 mit der Vorbereitung begonnen“, so der Geschäftsführer. Ziel sei es, dass Ende 2019 etwa 120 Arbeitnehmer über das entsprechende Programm finanziert werden. Zum 1. April seien es 40 – „wir sind also auf einem guten Weg“, so Schmitz.
Die Aufgabe des Jobcenters bestehe darin, potenzielle Kandidaten in den Unternehmen „anzubieten“. „Wir erkennen die Chancen der jeweiligen Arbeitnehmer und bringen sie ins Gespräch“, so Schmitz. Zudem werbe das Jobcenter auch bei den hiesigen Unternehmen für das Modell. „In diesen Gesprächen erfahren wir, welche Arbeitnehmer die Firmen suchen“, sagt Ruth Pakusch, die das Programm beim Jobcenter gemeinsam mit ihrem Kollegen Michael Dammer managt.
Die Bezahlung der geförderten Arbeitnehmer orientiert sich nach Angaben des Jobcenters in der Regel an den Tarifabschlüssen der jeweiligen Branche. Sollte es keinen geben, sei der gesetzliche Mindestlohn ein Richtwert. Während eines laufenden Förderprogramms stehen die Experten des Jobcenters auch als Coach bereit, wie es Ruth Pakusch ausdrückt. „Es gibt regelmäßige Termine mit Arbeitnehmer und Arbeitgeber.“ So habe man im Blick, ob alles zufriedenstellend läuft. Dabei könne es auch dazu kommen, dass das Programm abgebrochen wird. „Aber das Ziel ist natürlich, dass sich an das geförderte Projekt eine Anstellung im jeweiligen Betrieb anschließt“, ergänzt Franz-Josef Schmitz.