Stadt schneidet Privat-Hecken zurück

An Steinpfad und Mülgauweg seien Eigentümer ihrer Pflicht nicht nachgekommen. Diesen droht nun ein Bußgeld.

Foto: Tobias Klingen

Kempen. Die Kleingartensiedlung mit den Verbindungswegen Steinpfad und Mülgauweg war bereits vor einigen Wochen Thema im Planungsausschuss. Mit Blick auf mögliche Schwarzbauten in dem Bereich zwischen St. Töniser und Vorster Straße hieß es von der Verwaltung, dass dort wohl einige nicht genehmigte Gebäude stehen. Eine Kontrolle sei aus Sicht der Stadt aber nicht möglich — aus personellen Gründen.

Nun gerät das Areal aus anderen Gründen in den Fokus. Heute werden Mitarbeiter des Bauhofs dort im Einsatz sein, um Hecken entlang der beiden Verbindungswege zurückzuschneiden. Denn nach Angaben der Stadtverwaltung kommen etliche Grundstückseigentümer ihrer Pflicht, die Pflanzen zurückzuschneiden, nicht nach. Bereits seit 2010 sei dies ein Thema, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt. Auf Nachfrage teilte das Tiefbauamt der WZ mit, dass es sich um 25 bis 30 Grundstückseigentümer handelt.

„Nach § 30 Abs. 2 des Straßen- und Wegegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) sind Grundstückseigentümer verpflichtet, Anpflanzungen so anzulegen und zu unterhalten, dass die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird. Das bedeutet, dass Bäume und Sträucher bzw. Hecken entweder so weit von der öffentlichen Verkehrsfläche anzupflanzen sind, dass sie während der Wachstumsperiode nicht bis in den öffentlichen Verkehrsraum hineinwachsen oder ständig Pflegeschnitte vorzunehmen sind, um eine Verkehrsbehinderung zu vermeiden“, zitiert die Stadt aus den entsprechenden Vorschriften.

Dieser Pflicht seien viele Eigentümer der angrenzenden Grundstücke nicht beziehungsweise nicht im erforderlichen Umfang nachgekommen, so dass aus Sicht der Stadt jetzt „akute Verkehrsbehinderungen“ bestehen. Die beliebte Fahrrad- und Fußgängerstrecke aus dem Kempener Süden in die Innenstadt und zurück könne derzeit nicht unter Berücksichtigung entsprechender Sicherheitsaspekte genutzt werden.

„Im Laufe der Jahre hat sich die Verkehrsfläche — auch im Bereich von ordentlich geschnittenen Hecken — so stark verengt, dass die Staft Kempen ab Montag die Hecken der Anlieger so weit zurück schneidet, dass eine Verkehrsfläche von mindestens 2,50 Meter Breite, so weit möglich aber drei Meter Breite freigeschnitten wird“, heißt es in der Pressemitteilung. „Dies führt dazu, dass die Hecken von der Straßenseite aus unansehnlich werden, ist aber für die Wiederherstellung der Verkehrssicherheit zwingend erforderlich.“

Die Grundstückseigentümer werden nach Angaben aus dem Rathaus vom Tiefbauamt schriftlich informiert. Im Einzelfall müsse dann entschieden werden, ob zukünftig ständige Rückschnitte durch die Eigentümer ausreichen oder die Anpflanzungen im Herbst durch die Eigentümer gerodet werden müssen und — mit ausreichendem Abstand zur Verkehrsfläche — durch Neuanpflanzungen ersetzt werden. „Sofern die betroffenen Grundstückseigentümer auch in Zukunft ihrer Pflicht nicht nachkommen, kann die Stadt Kempen die Beseitigung der Anpflanzungen fordern oder nach Ablauf einer Frist diese im Rahmen einer Ersatzvornahme auf Kosten der Eigentümer entfernen lassen.“

Für die Aktion, die ab heute durchgeführt wird, will die Stadt die Eigentümer nicht zur Kasse bitten. Auf Nachfrage teilt das Tiefbauamt mit, dass die Berechnung der einzelnen Summen zu aufwendig wäre — mit Blick auf die komplexen Zuschnitte der Grundstücke. Allerdings leitet die Stadt entsprechende Ordnungswidrigkeitsverfahren ein. Das heißt, dass die Eigentümer mit einem Bußgeld belegt werden können.

Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter des Tiefbauamtes zur Verfügung: Tel. 02152/917 322.