Klare Antwort: „Wenn’s nach mir geht, dürfen sie’s nicht!“ Leider ist die NPD aber immer noch nicht verboten, sondern zur Bundestagswahl zugelassen. Und leider sind den Verantwortlichen in den Rathäusern in Kempen, Tönisvorst und anderswo deshalb tatsächlich die Hände gebunden.
Auf die beleidigenden Provokationen der Rechten müssen die Wähler am 22. September die richtige Antwort geben, und ihr Kreuzchen bei einer Partei machen, die zur demokratischen Grundordnung unseres Staates steht. Also: Gehen Sie zur Wahl! Jeder Nicht-Wähler spielt den Rechten in die Karten.