Geflügelpest Geflügelpest: Was Halter jetzt tun müssen

Kreis Viersen · Nach bestätigten Fällen von Wildtiergeflügelpest im Kreis Wesel, rät der Kreis Viersen zu Vorsicht.

Halter müssen ihren Tierbestand melden.

Foto: dpa/Jan Woitas

(msc) Weil im Nachbarkreis Wesel erneut zwei Wildvögel mit dem Geflügelpesterreger vom Typ H5 N1 gemeldet wurden, ruft der Kreis Viersen zur Vorsicht auf. Um die Verbreitung der Geflügelpest auch im Kreis Viersen frühzeitig erkennen zu können, werden im Rahmen des landesweiten Monitorings bei Wildvögeln Proben entnommen und zur Untersuchung auf das Virus weitergeleitet.

Bürgerinnen und Bürger, die ihren Geflügelbestand noch nicht der Tierseuchenkasse gemeldet haben, sollten diesen nun unbedingt dem Kreis Viersen melden. Darüber hinaus seien alle Bestandsveränderungen genau zu dokumentieren, teilt die Kreisverwaltung weiter mit.

Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW fordert alle Geflügelhalter – auch Klein- und Hobbyhalter – dringend auf, die gesetzlichen Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Dazu zählen unter anderem: Geflügel darf nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden. Wildvögel dürfen keinen Zugang zum Wasser der Tränke, zum Futter, zur Einstreu oder zu weiteren Gegenständen, die mit dem Geflügel in Berührung kommen, haben. Schuhwerk, Schubkarren, Arbeitsgeräte, mit denen innerhalb der Geflügelhaltung gearbeitet wird, müssen vor Verwendung gereinigt und desinfiziert werden, sofern eine Verschleppung über diese Geräte nicht ausgeschlossen werden kann.

Bei unklaren Krankheits- und gehäuften Todesfällen im eigenen Geflügelbestand ist unverzüglich ein Tierarzt hinzuzuziehen und das Veterinäramt zu benachrichtigen. Verdachtsfälle können per E-Mail an veterinaeramt@kreis-viersen.de oder telefonisch unter 02162/39-1309, -1315 oder -1312 gemeldet werden.

Je nach Entwicklung des Seuchengeschehens kann auch eine Aufstallung des Hausgeflügels, also die Haltung der Tiere in festen Ställen, notwendig werden. Allen Geflügelhaltern wird daher angeraten, Aufstallungsmöglichkeiten schon jetzt vorzubereiten.

Das Ansteckungsrisiko für Menschen ist laut Kreisverwaltung sehr gering, eine Infektion äußert sich durch grippeähnliche Symptome wie Fieber, Husten oder Halsschmerzen. Ein Risiko besteht allerdings nur dann, wenn man mit schwer erkranktem Geflügel intensiven und direkten Kontakt hatte. Daher sollten tote Vögel unter keinen Umständen angefasst werden. 

(msc)