Zur Prostitution gezwungen?

Am Mittwoch begann der Prozess gegen einen 23-Jährigen, der seine Freundin zur Arbeit unter anderem im Happy Garden genötigt haben soll.

Vorst/Grefrath/Krefeld. Es war ein Martyrium, das die junge Rumänin nach ihrem Umzug nach Krefeld im November 2011 erlebte. Von ihrem damaligen Freund aus ihrem Heimatland nach Deutschland geholt, soll sich L. für den 23-Jährigen prostituiert haben, um dessen Schulden zu begleichen.

Nach zwei Wochen im Bordell „Happy Garden“ im Vorster Rotlichtbezirk habe die junge Frau nicht mehr für Geld mit fremden Männern schlafen wollen. C. soll daraufhin begonnen haben, seine Freundin durch Gewalt zur Prostitution zu zwingen.

Am Mittwoch begann vor dem Jugendschöffengericht des Krefelder Amtsgericht die Verhandlung gegen C., dem unter anderem Vergewaltigung zur Last gelegt wird.

Am ersten Verhandlungstag schwieg der Angeklagte auf Rat seines Verteidigers zu den Vorwürfen. Die geladenen Zeugen, unter anderem die Geschädigte, erschienen nicht zum Gerichtstermin. Die Verhandlung wird Mitte August neu aufgenommen.

Laut Anklageschrift habe die Geschädigte bei ihrer Tätigkeit im Bordell den Weisungen des Angeklagten unterlegen. Rund 250 Euro soll L. pro Tag in den Bordellen „Happy Garden“ und „Villa Vertigo“ in Grefrath verdient haben. Gesehen habe die junge Frau von dem Geld nichts. Lediglich 70 Euro soll C. seiner Freundin für den Eintritt in die Bordelle und die Taxifahrten dorthin zur Verfügung gestellt haben.

Nachdem L. sich geweigert habe, sich weiter zu prostituieren, soll der Angeklagte seine Freundin in der gemeinsamen Wohnung an der Gladbacher Straße in Krefeld unter anderem mit einem Gürtel immer wieder auf die Beine und die nackten Füße geschlagen haben. Zudem soll der 23-Jährige seine Freundin mit einem Gürtel stranguliert haben. Durch weitere Gewalteinwirkungen soll L. zudem Rippenbrüche erlitten haben, die die Arbeit im Bordell für rund zwei Wochen unmöglich machte.

Eingeschüchtert von den Gewalttaten habe L. im Januar 2012 für rund zwei Wochen wieder als Prostituierte gearbeitet. Als L. sich geweigert habe, wieder in der Villa Vertigo zu arbeiten, soll der Angeklagte die Frau auf für sie besonders demütigende Weise vergewaltigt haben.